22.02.10

24. Februar 2010 - Verabschiedung des Bayerischen Wassergesetzes - VBEW fordert: Gesetz muss länger als zwei Jahre gelten

Die Befristung des Bayerischen Wassergesetzes auf zwei Jahre stellt ein Novum in den Parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren dar. „Die Befristung ist aus dem Gesetz zu streichen“, fordert Gerhard Moser, stellvertretender Vorsitzender des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW.

Im Hinblick auf die Verabschiedung des Bayerischen Wassergesetzes am 24. Februar 2010 warnt der VBEW, die hohe Trinkwasserqualität in Bayern nicht aufs Spiel zu setzen. Voraussetzung dafür sind in Bayern in erster Linie unbelastete Ressourcen, die aufgrund eines vorausschauenden Wasserschutzes gewährleistet werden. „Ein auf langfristige Ergebnisse ausgerichteter Grundwasserschutz erfordert Planungssicherheit,“ so Gerhard Moser.

Obwohl im Freistaat mit einem Anteil von 93 Prozent nahezu das gesamte Trinkwasser aus Grundwasser gewonnen wird, sind keine fünf Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Das ist wenig im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit rund zwölf Prozent.

„In Bayern stecken rund 400 Verfahren zur Überprüfung bzw. Neuausweisung von Wasserschutzgebieten seit vielen Jahren in den Verwaltungsverfahren fest. Um auch zukünftig einen ausreichenden Trinkwasserschutz gewährleisten zu können, sollte das neue Gesetz eine Beschleunigung ermöglichen. Genau das Gegenteil wird mit einer zweijährigen Befristung erreicht,“ so Moser.

Die Forderung der FDP, das Bayerische Wassergesetz auf zwei Jahre zu befristen, widerspricht dem Nachhaltigkeitsgrundsatz der Bayerischen Wasserwirtschaft. Eine sichere und zuverlässige Wasserver- und Abwasserentsorgung ist Daseinsvorsorge für die Menschen.

Im Nachgang zur Expertenanhörung im Bayerischen Landtag vom 11. Februar 2010 unterstützt der VBEW die Bedenken des Bayerischen Gemeindetags. Eine Befristung von zwei Jahren gebe sachlich keinen Sinn und schaffe einen gewaltigen Bürokratieaufwand.

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