VBEW-Position „Klimaneutrales Bayern 2040“

Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Klimaschutzgesetzes am 01.01.2023 hat die Bayerische Staatsregierung das „Klimaneutrale Bayern 2040“ zum Staatsziel erklärt. Sie hat damit einen Unterstützungs- und Umsetzungsauftrag an die gesamte Gesellschaft erteilt. Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW hat dazu nachfolgendes Positionspapier verfasst:

1. Der VBEW mit seinen 400 Mitgliedsunternehmen bekennt sich zum Ziel der Bayerischen Staatsregierung, spätestens im Jahr 2040 die Klimaneutralität zu erreichen. Die Verbandsmitglieder berücksichtigen unter Wahrung des energiepolitischen Zieldreiecks „Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit“ bei ihren Unternehmens- und Investitionsstrategien sowie bei ihren Geschäftsmodellen im Bereich der Energieversorgung und Energiedienstleistungen dieses Ziel.

2. Bayerns Energieversorgung ist derzeit zu etwa 70 % von Importen abhängig. Mit der derzeitigen gegebenen weltweiten und auch in Bayern bestehenden Transformationsgeschwindigkeit zur Energiewende ist das „Klimaneutrale Bayern 2040“ nicht erreichbar. Entschlosseneres Handeln ist von allen Akteuren notwendig. Sowohl die energiebereitstellende als auch die energienachfragende Seite ist in den Fokus zu nehmen. Der dafür zu schaffende rechtliche Rahmen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel müssen zu verbesserten und verlässlichen Investitionsbedingungen führen.

3. Gemeinsam mit allen anderen Akteuren der Energiewende müssen von der Bayerische Staatsregierung konkrete Vorstellungen für eine realistische Umsetzung des „Klimaneutralen Bayern 2040“ entwickelt werden und stimmige Eckpfeiler des Transformationspfades (z. B. angestrebter Primärenergieimportanteil, Wille zum Erhalt der industriellen Struktur) beschrieben werden. Mit dem Bayerischen Energieplan 2030 hat die Bayerische Staatsregierung dazu erste wichtige Bausteine beschlossen. Folgen muss nun noch ein analoges Vorgehen für die entscheidende Dekade bis 2040, um einen möglichst verbindlichen Fahrplan für alle Beteiligten zu schaffen.
Die Staatsregierung muss im Rahmen ihrer Gestaltungsmöglichkeiten zusätzliche Anreize zur Erreichung dieser Ziele setzen und sich in der Öffentlichkeit für die Akzeptanz der Energiewende einsetzen.

4. Die Unternehmen der bayerischen Energiewirtschaft sehen sich als Partner der Bayerischen Staatsregierung und der Kommunen beim weiteren Umbau zu einer klimaneutralen Energieversorgung.

5. Wir sehen das Projekt „Klimaneutrales Bayern 2040“ als Chance für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und für die Weiterentwicklung unseres Wirtschaftszweiges. Es wird von allen Sektoren der Volkswirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und der gesamten Bevölkerung selbst ein hohes Maß an Veränderungsbereitschaft abfordern und kann nur im Schulterschluss gelingen.

6. Die Grundlage für die künftige Energieversorgung in Europa und Bayern sind die erneuerbaren Energien. Diese müssen soweit möglich in Bayern gewonnen werden. Die dafür notwendigen Flächenkulissen insbesondere für die Photovoltaik und die Windkraft sind von der Bayerischen Staatsregierung zu schaffen. Die nicht in Bayern gewinnbare Energie muss zu wettbewerbsfähigen Preisen und unter Sicherstellung von Versorgungssicherheitsaspekten importiert werden. Der damit verbundene sehr weitgehende Umbau der Energieversorgung in Bayern ist nur in Zusammenarbeit mit dem Bund und der EU zu leisten.

7. Der Zubau erneuerbarer Energien muss Hand in Hand gehen mit dem Ausbau der Netz- und Speicherinfrastruktur. Hierfür bedarf es größere planerische Anstrengungen. Landes- und Kommunalpolitik müssen für eine deutlich größere Akzeptanz in der Bevölkerung für Infrastrukturprojekte werben.

8. Damit weiterhin eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt, sind die bestehenden und neuen Energieanlagen professionell zu errichten und zu betreiben. Die Energieversorgung unseres Landes bleibt damit auch weiterhin vorrangig eine unternehmerische Aufgabe.

9. Die weitere Elektrifizierung des Energieletztverbrauches ist der maßgebliche Baustein für eine klimaneutrale Energieversorgung. Wo technisch und wirtschaftlich geboten, ist Strom möglichst direkt ohne Speicherung anzuwenden.

10. Klimaneutrale Gase wie grüner Wasserstoff, Biomasse sowie Umwelt- und Fernwärme bilden die weiteren zentralen Säulen der Energieversorgung in Bayern. Alle Energieträger und -technologien haben sich in einem technologieoffenen Wettbewerb zu bewähren.

11. Fossile Energieträger sind im Jahr 2040 keine relevanten Bestandteile des Energieträgermixes in Bayern. (Annahme: keine CCS oder Vergleichbares)

12. Kommunale bzw. regionale Energiekonzepte sind eine wesentliche Grundlage, um die Energiewende in den Regionen voranzutreiben. Sie verdeutlichen den Energie- und Investitionsbedarf vor Ort und schaffen damit Akzeptanz in der Bevölkerung.

13. Der Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Ressourcen wird die Landschaft in Bayern vor allem in den ländlichen Regionen weiter verändern. Stadt und Land müssen bei der Energiewende fair zusammenarbeiten. Es ist eine der zentralen Aufgaben der bayerischen Staatsregierung, den dafür erforderlichen Diskurs in der Bevölkerung anzustoßen und zielführend zu gestalten.

14. Die bayerische Energiewirtschaft benötigt zur Umsetzung des „Klimaneutralen Bayern 2040“ stabile politische, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen. Notwendige Genehmigungsverfahren müssen schnellstmöglich und pragmatisch durchgeführt werden. Dem Grundsatz, dass die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbaren-Energie-Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und Sicherheit liegen, muss durchgängig und gleichlautend Aufnahme in alle für Genehmigungsverfahren relevanten Rechtsvorschriften und verwaltungstechnischen Vorgaben finden.

15. Der Stand der Zielerreichung für das „Klimaneutrale Bayern 2040“, ist durch ein kontinuierliches Monitoring transparent zu machen.

Beschluss des Vorstandsrates vom 13.12.2022

Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW

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