07.09.17

VBEW lehnt Bauernmaut für Versorgungsleitungen ab

Der Bayerische Bauernverband (BBV), die Bayerische Staatsregierung und die CSU im Bayerischen Landtag setzen sich für wiederkehrende Zahlungen für Grundstückseigentümer ein, deren Grundstücke für den Bau insbesondere von erdverlegten Gleichstromtrassen durch Bayern beansprucht werden. „Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW spricht sich mit aller Deutlichkeit gegen die sog. Bauernmaut aus. Die bisherigen einmaligen am Grundstückswert orientierten Entschädigungszahlungen haben sich über Jahrzehnte bewährt und eine für die Grundstückseigentümer angemessene und für die Kunden bezahlbare Inanspruchnahme ermöglicht“, sagte Wolfgang Brandl, Vorstandsvorsitzender des VBEW.

Die bayerische Energie- und Wasserwirtschaft ist zur Sicherstellung ihres gesetzlichen Ver- und Entsorgungsauftrages darauf angewiesen, neben eigenen und öffentlichen Grundstücken auch Flächen Dritter (u.a. von Landwirten) in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten setzt sich der VBEW dabei im Interesse der Allgemeinheit für angemessene Entschädigungsleistungen an die betroffenen Grundstückseigentümer ein und schließt entsprechende Rahmenvereinbarungen mit den einschlägigen Organisationen dazu ab. „Insbesondere mit dem BBV ist es uns in der Vergangenheit immer wieder gelungen, für beide Seiten akzeptable Vereinbarungen zu treffen“, sagte Brandl. Grundlage dafür war und ist stets die Zahlung einer einmaligen Entschädigungsleistung zur rechtlichen Sicherung der Ver- und Entsorgungsanlagen im Grundbuch.

Jetzt sollen die Grundstückseigentümer gemäß den Vorstellungen der Bayerischen Staatsregierung durch wiederkehrende Zahlungen von den Netzbetreibern dauerhaft für ihren Beitrag zum Gemeinwohl profitieren. Dies würde einen Paradigmenwechsel bei der Entschädigung von Grundstückseigentümern in der Ver- und Entsorgungswirtschaft und wohl auch darüber hinaus einläuten. Zwar beschränken sich die Pläne der Staatsregierung bislang lediglich auf die Gleichstromtrassen, aber in einer Kettenreaktion würden alle Grundstückseigentümer, die von Infrastrukturmaßnahmen betroffen werden, aus deren Sicht in völlig nachvollziehbarer Weise ebenfalls eine wiederkehrende Entschädigung wie bei den Gleichstromtrassen einfordern. Dies wird künftig zu einer Verteuerung aller Infrastrukturvorhaben führen. Für diese Mehrkosten müssten letztendlich die Unternehmen und die Bürger über die Preise von Strom, Gas, Fernwärme und Wasser bezahlen.

Der VBEW sieht sich bei seinen Verhandlungen mit den Vertretern der Grundstückseigentümer immer auch als Anwalt derer, welche die Kosten für die Entschädigung zu tragen haben. „Wir gingen bislang davon aus, dies auch im Interesse der Bayerischen Staatsregierung getan zu haben. Es kann doch nicht sein, dass wir wegen des aus dem Energiedialog resultierenden Baus von erdverlegten Gleichstromtrassen durch unser Land die bewährte Entschädigungspraxis für die öffentliche Infrastruktur zu Lasten unserer Kunden aufs Spiel setzen“, resümierte Wolfgang Brandl.

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