10.12.24

VBEW erreicht Genehmigungsfreiheit für Energie- und Wärmeversorgungsanlagen, Transformatoren und Stromspeicher im Außenbereich

Der VBEW hat sich im Entstehungsprozess des 2. Modernisierungsgesetzes mit einer umfassenden Stellungnahme sowie in persönlichen Gesprächen dafür eingesetzt, dass für Energie- und Wärmeversorgungsanlagen, Transformatoren und Stromspeicher, deren Errichtung nach den neuen gesetzlichen Vorgaben jeweils in einem „überragenden öffentlichen Interesses“ steht, zukünftig keine Genehmigungen mehr eingeholt werden müssen. Diese Anregung hat der Bayerische Landtag für den bauplanungsrechtlichen Außenbereich aufgegriffen und in das am 10. Dezember 2024 beschlossene Gesetz aufgenommen. Ebenfalls aufgenommen wurden vom VBEW seit längerem unterstützte Vereinfachungen im Abstandsflächenrecht. Danach sind baurechtlich für Windenergieanlagen im Außenbereich und für Wärmepumpen und zugehörige Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 m über der Geländeoberfläche ausdrücklich keine Abstandsflächen vorgesehen. „Es freut uns, dass wir durch den engen Austausch mit den relevanten Akteuren diese Erleichterungen für die Unternehmen erreichen konnten. Es ist ein Beleg dafür, wie wichtig Dialog und fachlicher Austausch mit der Politik sind“, so Marian Rappl, Hauptgeschäftsführer des VBEW.

 

„Wir haben in unseren Gesprächen betont, dass Bürokratieabbau und eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren essenziell sind, um Ressourcen effektiv für die Energie- und Wärmewende zu nutzen und deren Akzeptanz zu fördern“, so Rappl weiter. Insbesondere die nun beschlossene Genehmigungsfreiheit für Energie- und Wärmeversorgungsanlagen, Transformatoren und Stromspeicher im Außenbereich senkt den bürokratischen Aufwand und beschleunigt so an einem wichtigen Punkt den Netz- und Speicherausbau sowie die Transformation unserer Wärmeversorgung. Für den Innenbereich gilt die vom VBEW beim Bauministerium eingeholte Rechtsauffassung für Stationen, die – als Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³ eingestuft – baurechtlich verfahrensfrei errichtet werden können.

 

„Wir werden weiterhin deutlich machen, dass dringend noch weiterer ambitionierter Bürokratieabbau folgen muss, gerade auch im Hinblick auf die zügige Umsetzung der Energie- und Wärmewende“, betont Rappl.

 

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