08.03.12

Photovoltaik: Förderchaos vorprogrammiert

Der VBEW warnt vor einem Bürokratie-Kollaps durch die anstehende Förderungsänderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – Anlagenbetreiber werden auf ihr Geld warten müssen.

Die Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaik über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht auf dem Prüfstand. „Darüber, ob die Höhe der Reduzierung der Förderung und der Zeitpunkt für die Einführung der Änderungen angemessen sind, lässt sich lange streiten. Eines ist aber auf jeden Fall klar: dieses Gesetz wird zum bürokratischen Monster“, sagte Norbert Breidenbach, Vorsitzender des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. – VBEW. Es werde zeitnah nicht in die Praxis umzusetzen sein. „Unsere Mitgliedsunternehmen werden alles daran setzen, auch die neuen Anforderungen aus dem EEG zügig in ihre Geschäftsprozesse einzubauen. Hierzu ist das Know-how von hochspezialisierten Fachleuten notwendig. Wir bitten die Anlagenbetreiber aber auch schon jetzt um Verständnis, falls es in dem einen oder anderen Fall zur Verzögerung bei der Auszahlung der Vergütung für den eingespeisten Strom kommt“, so Breidenbach.

Zwölf Jahre nach Einführung des EEG gibt es schon heute über 4.000 verschiedene Varianten, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu vergüten. Systembedingt kommen jährlich mehrere hundert neue Vergütungsmöglichkeiten hinzu. Des Weiteren entstehen durch die fortlaufenden Gesetzesanpassungen an die „Marktsituation“ immer wieder vollständig neue Vergütungsmodelle. Diese gelten dann nur für neu in Betrieb genommene Anlagen. Die alten Vergütungsmodelle müssen für die bereits vorhandenen Stromerzeugungsanlagen bis zu 20 Jahre weiter angewendet werden. Diesmal führt der Gesetzgeber neue Anlagengrößenklassen ein, ändert die Vergütungshöhe – anstatt wie früher jährlich, nunmehr monatlich – und fördert nur noch einen Teil der erzeugten Strommenge durch das EEG, was eine aufwändige Zählertechnik erfordert. „Ein Meisterstück der deutschen Bürokratie“, sagte Breidenbach. 

Allein in Bayern werden auf Grundlage des EEG mehr als 350.000 Photovoltaikanlagen gefördert. Zuständig für die Auszahlung der Vergütungen ist nach dem EEG der Stromnetzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. „Eigentlich wäre es die Aufgabe der Anlagenbetreiber, eine Rechnung über die erzeugte Strommenge an den Netzbetreiber zu stellen. Da diese schon jetzt aufgrund der Komplexität der Vergütungsmodalitäten kaum mehr in der Lage sind, diese korrekt zu erstellen, haben fast alle Netzbetreiber freiwillig ein sogenanntes Gutschriftsverfahren eingeführt. Die dazugehörigen Abrechnungssysteme haben eine nicht mehr zu überblickende Komplexität erreicht. Diese müssen durch die fortlaufenden Gesetzesänderungen jedes Mal teuer angepasst werden“, erläuterte Detlef Fischer, Geschäftsführer des VBEW. Zunehmend ist manuelles Eingreifen von hochspezialisierten Experten erforderlich. Die Arbeiten erfordern höchste Sorgfalt, da es um viel Geld geht und die EEG-Förderung von jährlich rund 14 Milliarden Euro über einen ebenfalls komplexen Mechanismus von allen Stromkunden zu bezahlen ist. 

„Man kann nur alle Beteiligten, die an der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Interesse haben, auffordern, auch daran zu denken, dass Gesetze am Ende auch in die Praxis umgesetzt werden müssen. Bedauerlicherweise ist dies beim EEG schon lange nicht mehr der Fall. Es stehen politische Notwendigkeiten und Kompromisse im Vordergrund, die diejenigen auszubaden haben, die nach der Verabschiedung des Gesetzes die Umsetzung durchführen müssen“, sagte Breidenbach.

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