25.09.19

Mit Erneuerbaren und Erdgas in die Zukunft

In Bayern werden derzeit rund 20 % der benötigten Energie für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen und private Haushalte aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Schon bereits knapp die Hälfte des in Bayern verbrauchten Stroms wird aus heimischen Stromerzeugungsanlagen gedeckt. Bis spätestens 2050 soll dann die gesamte Energieversorgung über alle Sektoren weitestgehend klimaneutral erfolgen. Dies ist eine Aufgabe von historischer Dimension, die von der gesamten Gesellschaft getragen und gelöst werden muss. Die für die allgemeine Versorgung tätigen Energieversorger in Bayern bekennen sich zu dieser Aufgabe. Sie arbeiten an dem Ausbau der erneuerbaren Energien mittels eigener Anlagen und managen die erzeugte Energie von den rund 500.000 privaten Akteuren bei der Energiewende (z. B. aus Photovoltaikanlagen). Mit dem Energieträger „Erdgas“ steht ein klimaschonender Partner den erneuerbaren Energien an der Seite, der selbst immer „grüner“ wird. Von der Politik erwartet die bayerische Energiewirtschaft im Hinblick auf den anstehenden Bayerischen Energiegipfel am 30.09.2019 und den Beschlüssen des Klimakabinetts vom 20.09.2019 verlässliche und für alle Akteure der Energiewende faire sowie möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen. „Ehrgeizigste Ziele zur Energiewende definieren genügt nicht, die Politik muss auch endlich die Rahmenbedingungen schaffen, damit diese durch unternehmerisches Handeln und möglichst ohne Förderung von Einzelmaßnahmen umgesetzt werden können“, sagte Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW.

Die bayerische Energiewirtschaft mit ihren privaten, kommunalen und genossenschaftlich organisierten Unternehmen verfügt mit ihren Energiegewinnungsanlagen und Netzen über alle wichtigen Bausteine und Instrumente, die für die Umsetzung der Energiewende notwendig sind. Sie hat das Know-how, die Energiewende zügig und für Wirtschaft und Bürger verträglich voranzutreiben. Damit unterscheidet sich die bayerische Energiewirtschaft von allen anderen Akteuren bei der Energiewende. Sie hat das große Ganze fest im Blick und verfolgt keine Einzelinteressen.

Wir stellen mit den Erdgas- und Stromnetzen die wichtigste Infrastruktur für die Energiewende diskriminierungsfrei und teilweise sogar kostenlos allen Akteuren zur Verfügung. So müssen beispielsweise Eigenheimbesitzer mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach für den in das örtliche Netz eingespeisten Strom keine Entgelte für den durch die öffentlichen Netze geleiteten Strom entrichten.

Die Energiewende besteht aus hunderttausenden von kleinen und großen Projekten. Deren Realisierung wie bisher über ein nicht mehr zu überblickendes Förderchaos voranzutreiben ist ein Irrweg. „Wir brauchen dafür endlich ein System, das von sich heraus zu klimafreundlichem Wirtschaften führt. Dafür müssen klimaschädliche Treibhausgase wie CO2 einen angemessenen Preis erhalten“, sagte Detlef Fischer.

Vorrangig ist dafür das Steuer-, Abgaben- und Umlagensystem für den Strombezug aus dem allgemeinen Netz umzubauen. Bislang zahlen die Stromverbraucher die Hauptlast der Kosten der Energiewende. Es ist ein §§-Dschungel aus Privilegien und Ausnahmetatbeständen entstanden. Hier muss dringend ausgelichtet und die finanziellen Lasten auf alle Energieträger verteilt werden. Die dazu von der Politik erkennbaren Ansätze sind viel zu zaghaft.

Ein großes Problem für die zügige Umsetzung der Energiewende stellt der über viele Jahrzehnte in Deutschland und Bayern gewachsene Ordnungsrahmen dar. Häufig wird von den Verantwortlichen regelrecht nach Gründen gesucht, warum etwas nicht geht. „Es kann doch beispielsweise nicht sein, dass es Jahre dauert, bis der Gesetzgeber es hinbekommt, eine praktikable Lösung für Elektroautofahrer zu schaffen, die ihr Fahrzeug in einer Gemeinschaftsgaragenanlage über eine eigene Ladeeinrichtung aufladen möchten. Wenn die Politik für solche Kleinigkeiten schon Jahre braucht, wie will man dann in wenigen Jahren klimaneutral werden“, rätselte der VBEW-Geschäftsführer Detlef Fischer.

Die Akteure der Energiewende benötigen endlich einen in sich stimmigen energiewendefreundlichen Ordnungsrahmen. Nur dann besteht überhaupt die reelle Chance, das große Ziel der Politik „Klimaneutralität“ bis 2050 zu erreichen. Hierzu gehört auch dafür zu sorgen, dass Genehmigungsverfahren für Energiegewinnungs- und verteilungsanlagen von den zuständigen Behörden zielgerichtet, zügig und energiewirtschaftlich fachkundig durchgeführt werden. Hier wurde die Energiewirtschaft in den letzten Jahren insbesondere bei der Genehmigung von den so notwendigen Wasserkraftprojekten eines Besseres belehrt.

 

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