27.02.18

Diesel-Fahrverbote: Mit CNG/Erdgas/Biomethan auf der sicheren Seite

Mit dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist klar: Bundesweit werden sich Kommunen konkret mit Fahrverboten und deren Ausgestaltung auseinandersetzen müssen. Statt eines lähmenden Schwarze-Peter-Spiels zwischen Kommunen, Land und Bund sollten die Städte jetzt schnell die alternativen Antriebe stärker in Blick nehmen und Chancen nutzen. „Die Kommunen haben wirksame Maßnahmen noch unberücksichtigt gelassen – es ist Zeit, Alternativen wie CNG aktiv voran zu bringen“, fordert Juliane Gött, Vorsitzende des Landesinitiativkreis ErdgasMobilität Bayern.

„Es gibt bei der Mobilität nicht die eine Lösung – vielmehr muss eine Vielzahl von Maßnahmen die Verkehrswende einleiten“, betont Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. -VBEW. Dazu gehörten auch Elektroautos, die Verbesserung des ÖPNV und ein verändertes Mobilitätsverhalten. Doch besonders die Städte könnten schnell wirksame Maßnahmen unterstützen: „Durch die Beschaffung von CNG-Fahrzeugen für kommunale Flotten würden Städte einerseits direkt den Hebel bei den Emissionen ansetzen und andererseits durch ihre Vorbildfunktion Bürger und Wirtschaft zum Mitmachen bewegen.“

Der Vorteil der CNG-Fahrzeuge sei, dass es mittlerweile eine Vielzahl von praxiserprobten und wirtschaftlichen Modelle gibt – vom kleinen City-Flitzer über Limousinen, Vans und Coupés bis zu Transportern, schweren Lkw, Müllwagen und Bussen. „Außerdem sind die Hürden zum Umstieg gering“, hebt Gött hervor. Autos mit CNG-Antrieb unterscheiden sich äußerlich nicht von denen mit Benzin- oder Diesel-Motor. Sie fahren sich wie diese, sie haben praxisgerechte, sichere Reichweiten und auch das Tanken unterscheidet sich kaum von Benzin- und Dieselmodellen. „Nur die Hände bleiben sauber – CNG tanken ist deutlich angenehmer als Flüssigkraftstoff einzufüllen“, weiß Gött aus eigener Erfahrung. „Es gibt keinen alternativen Antrieb, bei dem sich der Autofahrer weniger umstellen muss.“ Und bei den Umwelt- und Klimaeigenschaften punkten die CNG-Fahrzeuge deutlich. Werden sie mit Biomethan zum Beispiel aus dem Reststoff Stroh betankt, fahren sie fast klimaneutral. „Ein CNG-Fahrzeug kann bei den CO2-Emissionen mit einem Elektroauto mithalten“, berichtet Fischer. Bei Feinstaub und Stickoxiden haben CNG-Motoren den Vorteil, dass die Schadstoffe gar nicht erst entstehen. Daher benötigt ein CNG-Auto keine aufwendige Abgasreinigung. „Ein CNG-Auto von 2006 erfüllt die heute geltenden Grenzwerte auch ohne Nachrüstungen – und zwar auf der Straße und nicht nur im Testlabor. Unglaublich was sich da in den letzten Jahren unsere Automobilindustrie geleistet hat. Wenn ein Kraftwerksbetreiber ‚seine‘ Abgaswerte nachweislich getürkt hätte, wäre das Kraftwerk stillgelegt worden“, regt sich Fischer regelrecht auf. Dies zeige, dass CNG ein Antrieb mit eingebauter Zukunft ist.

Wirksame Taten statt vieler Worte und schädlicher Verbote

„Es ist höchste Zeit, dass sich die Kommunen für Alternativen zu Benzin- und Diesel-Fahrzeugen stark machen, die schnell Wirkung zeigen. Eine zu einseitige Ausrichtung auf Elektromobilität, wie zum Beispiel in München, greife zu kurz für Verbesserungen der Luftqualität. So viele Elektroautos wie benötigt würden, kann die Industrie gar nicht produzieren“, so Fischer. „Wer sich nicht für das CNG-Auto als Alternative einsetzt, behindert Klimaschutz sowie Luftreinhaltung und handelt gegen die Interessen von Bürgern und Wirtschaft.“ Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 zeige, dass seitens Politik und Verwaltung neue Wege eingeschlagen werden müssen. Abwarten oder die Last auf den Schultern von Bürgern und Betrieben abzuladen sei keine Lösung. „CNG ist ein Lösungsweg, auf den Kommunen nicht verzichten sollten.“

CNG – der schnelle Weg zum schadstoffarmen Autofahren

CNG ist komprimiertes Erdgas, dessen Hauptbestandteil Methan ist. Es kann aus regenerativen Quellen wie Stroh oder durch Power-to-gas aus Wind- und Solarstrom produziert werden. Der Anteil von regenerativem Methan an den CNG-Tankstellen liegt bayernweit bei knapp 20 Prozent. An vielen Tankstellen kann aber auch CNG mit 50 oder 100 Prozent regenerativem Anteil getankt werden. Der CNG-Motor ist der einzige Verbrennungsmotor, der ohne jegliche Veränderung der Motorentechnik, bereits heute 100 Prozent regenerativ unterwegs sein kann. Außerdem hat er gegenüber Benzin und Dieselmotoren deutliche Vorteile bei den Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen. Werden CNG-Fahrzeuge mit Erdgas betankt, sinken die CO2-Emissionen immer noch um rund 20 Prozent.

Die Produktpalette an CNG-Fahrzeugen ist deutlich gewachsen und auch für 2018 sind vielversprechende neue Modelle angekündigt. Vom Kleinwagen für die Stadt über klassische Limousinen und Coupés bis zum schweren LKW und Bus reicht die Palette. Für Gewerbe, Familie und Hobby bieten Transporter aller Gewichtsklassen und Kombis sowie die klassische Vans ordentlich Platz. Im Alltag unterscheiden sich die klimaschonenden Modelle kaum von den konventionellen Fahrzeugen: Sie liegen bei Reichweite und Kofferraumvolumen auf ähnlichem Niveau. ADAC, TÜV und Feuerwehr bestätigen, dass die Sicherheit genauso hoch wie bei konventionellen Fahrzeugen ist.

Medienkontakt:
Birgit Maria Wöber

Tel: 089-43 52 91 21
Fax: 089-43 52 91 31
info@gibgas.de

CNG-Mobilität in Bayern

Der "Landesinitiativkreis ErdgasMobilität Bayern", ein Zusammenschluss von bayerischen Ener­gieversorgern, hat sich zum Ziel gesetzt, Fahrzeuge mit CNG-Antrieb als klimaschonende, wirt­schaftliche und zukunftsweisende Alternative bekannt zu machen, damit die Zahl der CNG-Fahr­zeuge auf Bayerns Straßen weiter zunimmt. Der LIK Bayern sieht seine Aufgabe in der aktiven Imagebildung und Steigerung der Bekanntheit sowie der Förderung der regionalen Vermarktung von CNG aus Erdgas, Biomethan und Methan aus Ökostrom als Kraftstoff in Bayern.

 Opens external link in new window

 

Weitere Informationen:

Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW
Kommunikation
Wilhelm-Wagenfeld-Straße 4
80807 München

Tel. 089 / 38 01 82-45
Fax 089 / 38 01 82-29
E-Mail: vbew@vbew.de
Internet: http://www.vbew.de