23.06.21

Brandgefahr durch Elektroautos – Alles halb so wild!

Die Elektromobilität boomt in Deutschland. Über 20 % der aktuell neu zugelassenen Pkw sind mit einer extern aufladbaren Batterie ausgestattet. Die Energiewirtschaft arbeitet mit Hochdruck daran, allen Elektromobilisten eine möglichst komfortable Lademöglichkeit anzubieten. „Das Laden von Autos in Tiefgaragen ist dabei von zentraler Bedeutung für die Elektromobilität. Die Fahrzeuge stehen dort viele Stunden am Tag und können über diese Zeit problemlos vollgeladen werden. Wenn die üblichen brandschutztechnischen Vorgaben beachtet werden, steht dem Parken und Aufladen von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen nichts im Wege“, sagt Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW.

In letzter Zeit wurde in den Medien verstärkt über brennende oder gar „explodierende“ Elektroautos berichtet. In der oberfränkischen Stadt Kulmbach wurde vorübergehend sogar ein Einfahrverbot in zwei kommunalen Tiefgaragen ausgesprochen, nachdem dort ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ausgebrannt war. Der VBEW hat sich mit dem Thema auf sachlicher Grundlage zusammen mit der Berufsfeuerwehr München auseinandergesetzt. Mit einem Onepager wollen VBEW und Berufsfeuerwehr München einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten.

Lithium-Ionen-Akkus speichern Energie und enthalten brennbare Stoffe. Bauartbedingt wird zudem Sauerstoff freigesetzt. Auslöser für einen Brand können Wärmeeinwirkung, mechanische Beschädigungen (Stöße) oder Überladung sein. Akkus in Elektroautos sind als ausreichend sicher zu bewerten, da für eine Zulassung in der EU diese intensiv geprüft werden (Brandlast, Batteriemanagementsystem, Klimatests). Mechanische Beschädigungen können nur bei schweren Unfällen auftreten. Der Brand von Lithium-Ionen-Akkus ohne Fremdwirkung ist nach jetziger Datenlage ein seltenes Ereignis.

Bei einem Brand eines Elektrofahrzeuges ist keine besondere elektrische Gefährdung gegeben. Der Brand kann mit Wasser gelöscht werden. Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage für E-Autos und andere alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt.

 

Onepager Brandgefahr Elektroautos

 

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