25.01.22

Nitratbelastete Gebiete auch in Bayern nicht EU-konform ausgewiesen!

Deutschland muss beim Gewässerschutz schon wieder nachbessern. Seit Jahren hält sich die Kritik der Europäischen Kommission an der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in der Bundesrepublik und es drohen hohe Strafzahlungen. Das Düngerecht wurde deshalb wiederholt novelliert. Zuletzt in Form der Düngeverordnung 2020, in der auch neue Kriterien und Maßnahmen für mit Nitrat belastete sowie eutrophierte Gebiete festgelegt wurden. In der bayerischen Umsetzung – der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) – vom 01.01.2021 führte das neue Ausweisungsverfahren zur Verwunderung vieler zu einer Halbierung der nitratbelasteten Gebiete von 25 % auf 12 % der Fläche in Bayern. Grundlage waren nicht wie bisher ausschließlich reale Messwerte, sondern ein statistisches Modellierungsverfahren. Die EU-Kommission hat nun entschieden, dass die festgelegten Modellierungen nicht konform mit der EU-Nitratrichtlinie sind und geändert werden müssen. „Die Kommission bestätigt damit einen der Hauptkritikpunkte der Wasserwirtschaft. Wir haben in der Neuausweisung der roten Gebiete von Anfang an bemängelt, dass über die Modellierung vorliegende Belastungen künstlich weggerechnet werden. Der Fokus auf eine Hot-Spot Strategie ist nicht im Sinne eines flächendeckenden, vorsorgenden Grundwasserschutzes, für den der Staat die Verantwortung trägt“, sagt Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW.

Zwei Drittel der Stickstoffeinträge gehen deutschlandweit auf die Landwirtschaft zurück. Die Nitratbelastung in Bayern ist seit Jahren weitgehend konstant, das sind belegte Fakten. Dass sich die Gebietskulisse zu nitratbelasteten Gebieten nun wohl zum dritten Mal innerhalb weniger Jahre ändern wird, hat also nichts mit einer Veränderung der tatsächlichen Belastung zu tun, sondern mit einem Ringen um Definitionen und gegenseitigen Schuldzuweisungen. Und nicht zuletzt geht es um Klientelpolitik. „Wir müssen beim Gewässerschutz doch endlich alle an einem Strang ziehen. Dieses ständige Hin und Her führt unweigerlich zu einem Glaubwürdigkeitsproblem und damit ist niemandem geholfen. Wir wünschen uns von der Staatsregierung und den Behörden, dass sie ihre Politik und Verwaltung an der Sache und nicht nach den Bauern ausrichten“, führt Detlef Fischer aus. Der VBEW setzt sich seit Jahren für die konstruktive Zusammenarbeit der Wasserwirtschaft mit der Landwirtschaft ein. Dass das funktionieren kann zeigen langjährige, erfolgreiche, freiwillige Kooperationen zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Landwirten vor Ort. Die Basis muss aber ein staatlicher Ordnungsrahmen sein, der langfristig gewährleistet, dass Stoffeinträge im Grundwasser minimiert werden.

Wasser geht uns alle an!

Stoffeinträge wirken sich qualitativ auf unser Grundwasser aus. Der Klimawandel und damit einhergehende sinkende Grundwasserstände durch niedrige Grundwasserneubildungsraten und Dürresommer bringen darüber hinaus auch quantitative Herausforderungen mit sich. Das gemeinsame Ziel muss daher eine nachhaltige Nutzung unserer Wasserressourcen sein, im privaten Bereich, aber vor allem auch in der Landwirtschaft und der Industrie. Dazu muss die Bevölkerung für den Wert des Wassers und einen sorgsamen Umgang mit dieser kostbaren Ressource verstärkt sensibilisiert werden.

 

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