11.01.21

Elektromobilität in Bayern auf der Überholspur

Nach einer Veröffentlichung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sind in Bayern mit Stand 01.01.2021 rund 110.000 Personenkraftwagen (Pkw) mit einem elektrischen Antrieb (rein batterie-elektrisch, Plug-in-Hybrid, Brennstoffzelle) zugelassen. Das entspricht bereits einem Anteil von 1,4 % aller in Bayern zugelassenen Pkw, Tendenz stark steigend. Bei den Neuzulassungen im vergangenen Jahr verfügten fast 13 % über einen elektrischen Antrieb. „Es gibt wahrlich keinen vernünftigen Grund mehr, sich jetzt noch einen Pkw mit Verbrennungsmotor zu kaufen. Bevor es aber mit dem privaten Aufladen zu Hause so richtig losgeht, muss die Ladeeinrichtung dem zuständigen Stromnetzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitgeteilt werden“, sagt Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. – VBEW.

Wie in ganz Deutschland boomt auch in Bayern derzeit die Elektromobilität. Technischer Fortschritt und großzügige Fördermaßnahmen von Staat und Automobilwirtschaft sorgen Monat für Monat für steigende Zulassungszahlen an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen. Immer mehr AutofahrerInnen erkennen die Vorteile der Elektromobilität für sich und verabschieden sich damit für immer von ihrem „Verbrenner“. Sie benötigen eine Ladeeinrichtung für ihr neues Fahrzeug, am besten gespeist mit Strom aus erneuerbaren Energien. Die Umwelt und das Klima werden es ihnen danken.

 

Die Stromnetze in Bayern sind für die Elektromobilität im Grundsatz gut gerüstet. Jetzt profitiert insbesondere der ländliche Raum von den Netzausbaumaßnahmen der vergangenen Jahre für die über 600.000 Photovoltaik-, Biomasse- und Windkraftanlagen. Was für die Einspeisung von Strom in die Netze gut ist, funktioniert eben auch in die andere Richtung genauso gut.

 

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem zuständigen Stromnetzbetreiber vor deren Inbetriebnahme gemäß § 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung mitzuteilen. Verfügt die Ladeeinrichtung über eine Anschlussleistung von mehr als 12 kW, bedarf es darüber hinaus der Zustimmung des Netzbetreibers. Diese Vorgaben sind keine Gängelei des Gesetzgebers, sondern sehr hilfreich für den Netzbetreiber. Denn nur wenn er weiß, welche Leistung an sein Netz angeschlossen ist, kann er rechtzeitig Maßnahmen zur Verstärkung der Netzkapazität ergreifen. Damit wird sichergestellt, dass parallel zum Hochlauf der Elektromobilität auf den Straßen auch genügend Transportkapazität über die Kabel darunter zur Verfügung steht.

 

Fahren alle Pkw in Bayern elektrisch, wird dafür etwa 25 % mehr Strom als heute benötigt. Das ist nicht allzu viel, trotzdem muss dieser Strom auch auf irgendeine Weise möglichst umwelt- und klimaschonend erzeugt werden. „Die Netze können wir für die Elektromobilität mit Netzausbau und intelligent gesteuerten Ladevorgängen relativ leicht fit machen. Die größere Aufgabe wird es sein, die dafür benötigten Strommengen bedarfsgerecht rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen. Auf alle Fälle müssen wir die bayerische Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien weiter vorantreiben und auch an mehr Strom aus Erdgas vor allem im Winter werden wir in den nächsten Jahrzehnten sicher nicht vorbeikommen. Alles andere ist eine Illusion oder wäre importierter Strom aus Kohle oder Kernkraft“, resümiert Detlef Fischer.

 

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