26.01.21

Auch Elektromobilität von EEG-Umlage befreien

Mit der am 28.12.2020 in Kraft getretenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde die Herstellung von Grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage vollständig befreit. Auf den Verwendungszweck des hergestellten Wasserstoffes aus erneuerbarem Strom kommt es dabei nicht an. Damit erhält Wasserstoff als auserwählter Energieträger einen politisch gewollten wirtschaftlichen Vorteil gegenüber allen anderen aus Elektrizität gewonnenen Energieträgern, wie zum Beispiel erneuerbarem Strom, der über Batterien für die Elektromobilität verwendet wird. „Der Gesetzgeber hat hier in einer Nacht- und Nebelaktion völlig unüberlegt zwei wichtige Technologien für die Verkehrswende gegeneinander ausgespielt. „Wer als Lobbyist in Deutschland die richtigen Beamten und Abgeordneten kennt, zahlt keine EEG-Umlage mehr und wer nicht, zahlt halt fleißig weiter. Man darf gespannt sein, ob die EU diese Philosophie nach Gutsherrenmanier mitmacht“, sagt Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. – VBEW.

Mit der EEG-Umlage sollen die Mehrkosten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gegenüber einer konventionellen Stromerzeugung finanziert werden. Diese beträgt im Jahr 2021 6,5 Cent/kWh (ohne Mehrwertsteuer) und muss im Grundsatz von jedem Stromverbraucher auf jede kWh entrichtet werden, die aus dem öffentlichen Netz bezogen wird.

Schon seit vielen Jahren ist es eine äußerst beliebte Tätigkeit der Partikularinteressenvertreter, sich bei der Politik Ausnahmen von der EEG-Umlage für bestimmte Stromanwendungen zu erkämpfen. Deren Ehrgeiz und Belohnung wurde immer größer, je teurer die EEG-Umlage wurde. Betrug diese im Jahr 2000 noch lediglich 0,19 Cent/kWh, liegt sie seit mehreren Jahren bei über 6 Cent/kWh. Zuerst haben sich die energieintensiven Betriebe der Industrie ihre Ausnahmetatbestände gesichert, anschließend haben die Eigenversorger ihre bestehenden Privilegien bei der EEG-Umlage erfolgreich ausgeweitet und jetzt haben die Protagonisten einer Wasserstoffwirtschaft von der Politik ihr nachträgliches Weihnachtsgeschenk bekommen. Ab sofort fällt auf den für die Produktion von Grünem Wasserstoff benötigtem Strom keine EEG-Umlage mehr an.

Was der Vorteil des einen ist, ist natürlich der Nachteil der anderen. So fährt das Wasserstoffauto also zukünftig ohne EEG-Kosten im Tank umher und der Strom für das Batterie-Elektroauto ist weiterhin mit der EEG-Umlage kontaminiert. Was aus technologischen Gründen niemals wirtschaftlich werden kann, wird so durch die Politik eben durch fehlgeleitete Abgabenprivilegien wirtschaftlich gemacht. So benötigt ein Wasserstoffauto etwa 2,5-mal mehr Energie zum Fahren als ein Batterie-Elektroauto.   

„Der VBEW fordert mittelfristig die Abschaffung der EEG-Umlage für alle Stromverbraucher und kurzfristig die Abschaffung zumindest auf alle Elektromobilitätsdienstleistungen, die mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Die EEG-Zahlungen müssen vom Staat aus seinem Haushalt finanziert werden. Erst dann herrscht wieder Transparenz darüber, was von sich heraus wirtschaftlich für den Endkunden ist, und was künstlich durch die Politik wirtschaftlich gemacht wurde. Es kann doch nicht sein, dass nur noch ein paar Dumme die EEG-Umlage zahlen und die von der EEG-Umlage befreiten Stromverbraucher sich auch noch über die EEG-Umlagenzahler lustig machen“, wettert Detlef Fischer.

 

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