RS 01/2019 - 02.01.19

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 05.12.2018 für alle Stromnetzbetreiber den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor („X Generell“) mit 0,9 % pro Jahr für die 3. Regulierungsperiode (ab 2019) festgelegt (vgl. RS 36/2018). Wir halten den Wert für unangemessen hoch. Er ist mit keiner Berechnungsmethode zu rechtfertigen. Zahlreiche Netzbetreiber werden Rechtsmittel gegen diese Festlegung einlegen. Aus diesem Grund haben wir die Landesregulierungsbehörde Bayern (LRegB) mit einem Schreiben (Leitet Herunterladen der Datei einAnlage 1) gebeten, vergleichbar mit der Vorgehensweise bei der gerichtlichen Überprüfung der Eigenkapitalzinssätze (vgl. RS 13/2018) eine Gleichbehandlungszusage in die Erlösobergrenzenbescheide für die 3. Regulierungsperiode aufzunehmen. Unternehmen in Zuständigkeit der LRegB, die sicher gehen wollen, dass sie von einem ggf. niedrigerem „X Generell“ profitieren, sollten aber vorsorglich bis zum 18.01.2019 Beschwerde bei der BNetzA einlegen. Wir werden umgehend wieder informieren, sobald wir einen neuen Informationsstand haben.

Das Programm unserer 11. Fachtagung Wasser umfasst wichtige und aktuelle Themen der bayerischen Wasserwirtschaft, wie beispielsweise Mikroplastik in bayerischen Gewässern und die Umsetzung der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) aus Sicht der Landwirtschaft. Einen Schwerpunkt bildet am zweiten Tag der Themenkomplex "Digitalisierung". So berichtet Herr Dr. Matthias Wendland vom Institut für Ökologischen Landbau, Bodenkultur und Ressourcenschutz über die Herausforderung Stickstoff und welchen Beitrag die Digitalisierung zum Grundwasserschutz leistet. Herr Harald Kiesl, Geschäftsführer der HEWA Hersbrucker Energie- und Wasserversorgung GmbH, erläutert die neusten Erfahrungen der HEWA GmbH mit elektronischen Wasserzählern. Wir danken der ESTW – Erlanger Stadtwerke AG für ihr Engagement als Gastgeber. Das Programm und die Anmeldeunterlagen erhalten Sie unter www.vbew.de>Wasser>Termine. Bitte lassen Sie uns Ihre Anmeldung bis 21.02.2019 zukommen. Ein Zimmerkontingent steht bis zum 06.02.2019 zum Abruf bereit.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20.12.2018 die angekündigte Festlegung zur weiteren Anpassung der elektronischen Marktkommunikation im Stromsektor veröffentlicht. Damit verbunden ist mit Wirkung zum 01.12.2019 die Anpassung der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), Wechselprozesse Strom (WiM), Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (MPES) und Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS). Die Änderungen sind im Hinblick auf den Rollout von „intelligenten Messsystemen“ auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes erforderlich geworden. Die VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH wird dazu zunächst am 31.01.2019 das Seminar „Marktregeln Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) 3.0“, am 14.02.2019 das Seminar „Marktrollen und Marktkommunikation in der Energiewirtschaft“ und am 06.03.2019 das Seminar „Marktkommunikation (MaKo) 2020“ durchführen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat das erste Smart Meter Gateway (SMGW) zertifiziert. Das BSI hat für den 31.01.2019 die Veröffentlichung einer Marktanalyse zur SMGW-Verfügbarkeit angekündigt. Es verdichten sich damit die Anzeichen, dass der „verpflichtende Rollout“ von sog. intelligenten Messsystemen im Frühjahr 2019 starten kann. Voraussetzung dafür ist, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen nach den BSI-Standards zertifizierte intelligente Messsysteme am Markt anbieten. Auf Wunsch des Kunden ist bereits jetzt der Einbau des ersten zertifizierten Systems möglich. Der BDEW hat im Mitgliederbereich eine spezifische Webseite eingerichtet, die alle relevanten Informationen und Unterstützungsleistungen des BDEW zum Messstellenbetriebsgesetz zusammenfasst.

Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb genießen in der Kraftfahrzeugsteuer und der Einkommensteuer erhebliche Privilegien. Zudem werden diese Fahrzeuge über den Umweltbonus gefördert. Der VBEW hat seinen Hinweis überarbeitet (Leitet Herunterladen der Datei einAnlage 2), der sich mit dieser Thematik ausführlich beschäftigt und an Hand von Tabellen und Beispielen die finanziellen Auswirkungen darstellt. Gegenstand der Aktualisierung ist im Wesentlichen die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die Versteuerung von elektrischen Dienstwagen um die Hälfte (sog. 0,5 %-Regelung, vgl. RS 36/2018).

Im Jahr 2050 soll unsere Energieversorgung weitestgehend auf Grundlage von erneuerbaren Energien beruhen. Da die Anlagen für deren Energiegewinnung auch erhebliche Ressourcen und Flächen in Anspruch nehmen, ist auf die effiziente Nutzung der erneuerbaren Energien besonders zu achten. Ein Vergleich verschiedener Techniken zeigt, dass man mit einem Elektroauto welches seine Energie aus einer Batterie zieht sehr effizient unterwegs ist (Leitet Herunterladen der Datei einAnlage 3).

Arbeitszeitmodelle und Schichtenregelungen sind Schwerpunktthemen zum Thema Bereitschaftsdienst in der Energie- und Wasserwirtschaft. Deshalb hat der BDEW gemeinsam mit einer Rechtsanwaltskanzlei eine Studie erstellt, die den Überblick gibt, welche Modelle, Regelungen und Vorgehensweisen in der Praxis aktuell zu finden sind. In der Anwendungshilfe werden die Ergebnisse veröffentlicht, verbunden mit energie- und arbeitsrechtlichen Hinweisen und Lösungsmöglichkeiten für die Gestaltung der Rufbereitschaft. Ziel ist es, die Unternehmen zu unterstützen, sich besser einschätzen zu können und einen möglichen Handlungsbedarf zu erkennen. Die Anwendungshilfe kann im VBEW-Mitgliederforum abgerufen werden.

In Kürze:

Recht der Elektromobilität“, 17.01.2019

Netzentgeltkalkulation Strom“, 17.01.2019

Die Anwendung: Blockchain in der Energiewirtschaft“, 21.01.2019

Konzessionsrecht für Netzbetreiber und Kommunen“, 23.01.2019

EU-Konforme Netzanschlussregeln Strom“, 24.01.2019

Update Ordnungsrahmen Energiewirtschaft 2019“, 31.01.2019

Neu:

Marktkommunikation (MaKo 2020)“, 06.03.2019

Technische Anschlussregeln für die Mittel- und Niederspannung > 135 kW“, 21.03.2019

Technisches Regelwerk für die Niederspannung“, 25.03.2019

 

Weitere Veranstaltungen in Kürze:

Bitte beachten Sie unsere anliegende Veranstaltungsvorschau für die nächsten Monate.

(Das vollständige Angebot finden Sie unter www.vbew-gmbh.de>seminare.)