NIS-2-Geschäftsleiterschulung nach § 38 Absatz 3 BSIG
Ihr Nutzen
Mit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsG) werden über § 38 Abs. 3 BSI-Gesetz die Geschäftsleitungen wichtiger und besonderes wichtiger Einrichtungen dazu verpflichtet, regelmäßig an Schulungen teilzunehmen, um ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erkennung und Bewertung von Risiken sowie Risikomanagementpraktiken im Bereich der Sicherheit der Informationstechnik und die Auswirkungen von Risiken auf die von der Einrichtung erbrachten Dienste zu erwerben.
Nach Einschätzung des Gesetzgebers ist Cybersicherheit nicht nur ein IT-Thema, sondern ein strategisches Anliegen, das auf höchster Ebene des Unternehmens behandelt werden muss. Die Unternehmensleitung muss eine aktive Rolle bei der Überwachung der Cybersicherheitsbemühungen übernehmen und sicherstellen, dass angemessene Ressourcen zugewiesen werden und dass die Cybersicherheit in die allgemeine Geschäftsstrategie integriert wird.
Inhalt
Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
- Die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie im Überblick
- Die Umsetzung von NIS2 in deutsches Recht
Die mit NIS2 an die Geschäftsleitungen gestellten Anforderungen im Detail
- Definition Geschäftsleitung nach § 2 Nr. 13 BSIG
- Definition besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen
- Die Anforderungen an Geschäftsleitungen gemäß § 38 BSIG
Risikomanagement von Cybersicherheitsrisiken
- Methodische Grundlagen
- Informationssicherheits-Risikomanagement nach gängigen Standards
- ISO 31000 Risikomanagement
- ISO/IEC 27001 Informationssicherheits-Managementsystem
- ISO/IEC 27005 Informationssicherheits-Risikomanagement
- BSI-Standard 200-3 Risikomanagement
- Die aktuell häufigsten Angriffsvektoren = Die größten Cybersicherheitsrisiken (?)
Umsetzung und Ausblick
- Umsetzungs-Empfehlungen
- Best Practices
- Umgang mit Cybersicherheitsrisiken
- Überwachung von Cybersicherheitsrisiken in der Praxis
- Zusammenfassung
- Ausblick
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an alle Geschäftsleitenden im Sinne des § 2 Nr. 13 BSIG und damit an alle Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung einer besonders wichtigen Einrichtung oder wichtigen Einrichtung berufen sind.
Technische Voraussetzungen
Das Webinar wird über Microsoft Teams durchgeführt. Für eine optimale Nutzung empfehlen wir die Teilnahme über die Microsoft-Teams-App auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone. Alternativ können Sie auch über einen aktuellen Webbrowser teilnehmen, ohne die App zu installieren. Wenn Sie sich aktiv an Diskussionen beteiligen oder Fragen stellen möchten, benötigen Sie ein Mikrofon. Sollte eine Teilnahme über Computer oder Mobilgerät nicht möglich sein, können Sie sich alternativ telefonisch in das Webinar einwählen.
Dozierende
Volker Noë, Geschäftsführer, Octothorpe GmbH, Marktheidenfeld
Der Dozent verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Beratung von Versorgungsunternehmen in den Themenbereichen Krisenmanagement, KI, Resilienz, Informationssicherheit und Datenschutz. Er hat schon häufig für den VBEW mit großem Erfolg vorgetragen.
Nutzen Sie die Gelegenheit zum intensiven Erfahrungsaustausch mit dem Dozenten und den Kolleg*innen.
Anmeldung
Anmeldung bitte bis spätestens 09.10.2026.
Den Link zum Webinar erhalten Sie eine Woche vor der Veranstaltung.
Die Stornobedingungen finden Sie im Anmeldeformular auf unserer Homepage.

