Leitungsrechte für Telekommunikations- und Breitbandnetze (incl. TKG-Novelle 2026)
Ihr Nutzen
Energie- und Wasserversorgungsunternehmen, die Breitbandkabelnetze bereits betreiben oder deren Errichtung planen, erhalten die erforderlichen Kenntnisse zum Leitungs- und Wegerecht für Telekommunikationsleitungen in öffentlichen und privaten Grundstücken sowie bei der Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze. Die hierfür einschlägigen Vorgaben aus dem Telekommunikationsgesetz weisen insoweit zahlreiche Besonderheiten im Vergleich zu dem für Energie- und Wasserversorgungsleitungen bekannten Rechtsrahmen auf. In der Veranstaltung werden die geplanten Neuregelungen zur Mitbenutzung von Straßengrundstücken nach der derzeit laufenden TKG-Novelle vorgestellt.
Die Inhalte des Webinars werden anhand von typischen Beispielen und Fälle aus der Praxis veranschaulicht.
Inhalt
Grundlagen und Überblick
- Grundzüge des Leitungs- und Wegerechts für Energie- und Wasserversorgungsnetze
- Schnittstellen zwischen TKG und EnWG
- DB-Telekommunikationskreuzungsrichtlinien (TKK) mit der DB-InfraGO
Telekommunikationsleitungen und öffentliche Verkehrswege
- Neu: TKG-Novelle- Auswirkungen die Mitnutzung von öffentlichen Straßen
- Übertragung des Wegerechts des Bundes durch die BNetzA
- Gesetzlicher Mitnutzungsanspruch gegenüber Straßenbaulastträger
- Genehmigungsverfahren – Beschleunigungsmöglichkeiten
- Welche Auflagen sind zulässig?
- Folgepflichten & Kostenregelungen bei Straßenbaumaßnahmen
- Rechtsverhältnis zwischen Versorgungsleitungen und TK-Leitungen
Telekommunikationsleitungen und nicht-öffentliche Privatgrundstücke/Gebäude
- Duldungspflichten von Grundstückseigentümern
- Grenzen der Zumutbarkeit für Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahmen
- Zumutbarkeit bei Nutzung bereits vorhandener öffentlicher Infrastrukturen
- Ausgleichansprüche, Entschädigungszahlungen
- Folgepflichten und Folgekosten
- Dienstbarkeiten für Telekommunikationsleitungen?
Telekommunikationsleitungen und öffentliche Versorgungsnetze (Mitnutzung)
- Nutzungsrechte für die Infrastruktur von Netzbetreibern, Versorgern und Entsorgern
- Verweigerungsgründe für die Mitnutzung von öffentlichen Versorgungsnetzen
- Nutzungsentgelte
- Baustellenkoordination und Mitverlegung (§ 143 TKG)
- Infrastrukturatlas der BNetzA
- Auskunftspflichten von Netzbetreibern, Versorgern und Entsorgern
Datenportal der zentralen Informationsstelle des Bundes (Infrastrukturatlas)
- Auskunftspflichten von Versorgungsunternehmen
- Ablehnungsgründe für die Mitnutzung
- Informationspflichten über Bauarbeiten & Koordination
Zielgruppe
Als Teilnehmende erwarten wir die Geschäftsführung sowie Fach- und Führungskräfte der Energie- und Wasser-versorgungsunternehmen, die sich mit dem Ausbau und Betrieb von Telekommunikations- und Breitbandnetzen befassen bzw. für die erfolgreiche Umsetzung dieser Aufgabe verantwortlich sind.
Technische Voraussetzungen
Das Webinar wird über Microsoft Teams durchgeführt. Für eine optimale Nutzung empfehlen wir die Teilnahme über die Microsoft-Teams-App auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone. Alternativ können Sie auch über einen aktuellen Webbrowser teilnehmen, ohne die App zu installieren. Wenn Sie sich aktiv an Diskussionen beteiligen oder Fragen stellen möchten, benötigen Sie ein Mikrofon. Sollte eine Teilnahme über Computer oder Mobilgerät nicht möglich sein, können Sie sich alternativ telefonisch in das Webinar einwählen.
Dozierende
Rechtsanwalt Carsten Wesche,
Fachgebietsleiter Vertragsrecht, BDEW e.V., Berlin
Der Dozent verfügt über langjährige Praxiserfahrung in der energierechtlichen Beratung. Herr Wesche ist Fachgebietsleiter für das Vertragsrecht und zentraler Ansprechpartner der Branche zum Leitungs- und Wegerecht beim BDEW. Dort betreut er auch die entsprechenden Rechtsgremien und erstellt gemeinsam mit den Unternehmen Positionspapiere und Anwendungshilfen des Verbandes zu den Themen des Webinars.
Nutzen Sie die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit Kolleg*innen und dem Dozenten.
Anmeldung
Anmeldung bitte bis spätestens 21.10.2026.
Den Link zum Webinar erhalten Sie eine Woche vor der Veranstaltung.
Die Stornobedingungen finden Sie im Anmeldeformular auf unserer Homepage.

