Wasserversorgung für Bayern

Preise & Gebühren in Bayern

Verlässliche Preise sichern Versorgung

Preise und Gebühren in der Wasserversorgung folgen dem Prinzip der Kostendeckung. Sie sind kein Instrument zur Gewinnerzielung, sondern die Grundlage für eine sichere, nachhaltige und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung in Bayern – und gewährleisten, dass alle notwendigen Aufwendungen für Bau, Betrieb, Erhalt und Modernisierung der Infrastruktur langfristig finanziert werden können.

Warum Entgelte aus Fixkosten und Verbrauch bestehen

Ein Großteil der Kosten entsteht unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Deshalb setzen sich Wasserentgelte in der Regel aus einem verbrauchsabhängigen Anteil und einem festen Grund- oder Zählerentgelt zusammen – um sowohl die laufende Versorgung als auch die langfristige Funktionsfähigkeit der Infrastruktur zu gewährleisten.

Regionale Unterschiede sind kein Qualitätsmerkmal

Unterschiedliche Preise und Gebühren spiegeln die Vielfalt der Versorgungsstrukturen wider – etwa topografische Gegebenheiten, Siedlungsstrukturen oder die Verfügbarkeit von Wasserressourcen. Sie sind kein Hinweis auf unterschiedliche Qualität.

Investitionsbedarf wächst

Verlässliche, kostendeckende Entgelte sind Voraussetzung für Investitionen in Versorgungssicherheit, resiliente Infrastrukturen und nachhaltige Lösungen. Der Bedarf wächst – durch Klimawandel, steigende Anforderungen an den Gewässerschutz und die Erneuerung bestehender Anlagen.

Der VBEW setzt sich für eine sachliche und differenzierte öffentliche Diskussion ein: Kurzfristige Preisbetrachtungen dürfen nicht von den langfristigen Anforderungen an eine sichere Infrastruktur getrennt werden. Wer eine hochwertige Wasserversorgung in Bayern sichern will, muss auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen für ihren dauerhaften Erhalt anerkennen.

Bayerischer Wassercent

Mit dem Wassercent wird in Bayern seit dem 1. Juli 2026 ein Wasserentnahmeentgelt für die Entnahme von Grundwasser erhoben. Grundlage ist die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes, mit der erstmals ein Entgelt von 10 Cent je Kubikmeter eingeführt wurde.

Ziel ist es, den Wert der Ressource Wasser stärker sichtbar zu machen, Anreize für einen schonenden Umgang zu setzen und zusätzliche Mittel für Wasserschutz und nachhaltige Wasserbewirtschaftung bereitzustellen.

Für die öffentliche Wasserversorgung entsteht damit eine zusätzliche Kostenkomponente, die in die Kalkulation von Preisen und Gebühren einfließt. Umso wichtiger ist, dass die Einnahmen transparent und zweckgebunden im Wasserschutz eingesetzt werden und die Umsetzung praxistauglich, bürokratiearm und rechtssicher erfolgt.