Die Wasserkraft ist mit rund einem Fünftel der Stromerzeugung ein zentraler Pfeiler der bayerischen Energieversorgung und unverzichtbar für eine sichere, resiliente und klimaneutrale Energiewende. Sie liefert kontinuierlich verfügbaren, regelbaren Strom, stabilisiert die Netze und erbringt wesentliche System-, Klima- und Hochwasserschutzleistungen, die im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Mit dem weiteren Ausbau fluktuierender erneuerbarer Energien wächst ihre Bedeutung für Versorgungssicherheit, Speicherbedarf und Systemstabilität.
Diese systemkritischen Leistungen werden im aktuellen Strommarktdesign jedoch nicht adäquat vergütet. Es bedarf daher eines Marktrahmens, der den Systemwert der Wasserkraft gezielt abbildet und langfristig verlässliche Investitionsbedingungen schafft. Zugleich sind Sicherung und Weiterentwicklung des Bestands politisch zu priorisieren und regulatorische Eingriffe so auszugestalten, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Anlagen gewahrt bleibt.
Die bayerischen Wasserkraftunternehmen unterstützen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ausdrücklich; deren Umsetzung muss evidenzbasiert, verhältnismäßig und kohärent mit Energie- und Klimazielen erfolgen.
Mit einem Anteil von etwa einem Fünftel an der bayerischen Stromerzeugung nimmt die Wasserkraft, die grundlastfähig, in Teilen technisch schwarzstartfähig, teilweise sogar speicherbar ist und vielfach Regelenergie zur Verfügung stellt, eine besondere Rolle in der Energielandschaft ein. Ihre Vorteile liegen auf der Hand, denn sie ist CO2-neutral, sorgt für die Stabilisierung der Netze und die Wertschöpfung findet regional statt. Und als einzige Erzeugungsart liefert die Wasserkraft gesellschaftlichen Zusatznutzen, z. B., indem Rechenanlagen Wohlstandsmüll aus den Gewässern filtern oder aktiver Hochwasserschutz betrieben wird.
Vor dem Hintergrund, dass aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung der Energieanwendungen der Stromverbrauch und auch der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung weiter steigen werden, kommt der Weiterentwicklung der sicher und zuverlässig zur Verfügung stehenden Wasserkraftnutzung für unsere Volkswirtschaft eine zentrale Bedeutung zu. Die Wasserkraft liegt dabei im überragenden öffentlichen Interesse, da sie einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit, zur Resilienz des Energiesystems sowie zur Versorgungssicherheit leistet. Auch der Hochwasserschutz und die klimaneutrale Stromerzeugung sind als Teil dieser Gesamtbetrachtung dem überragenden öffentlichen Interesse zuzuordnen. Aufgrund der vorherrschenden Rahmenbedingungen ist allerdings nicht zu erwarten, dass das in der Gebietskulisse des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ausgewiesene Ausbaupotenzial von rund 1 Mrd. kWh/a gehoben wird.
Die Wasserkraft hat gegenüber anderen erneuerbaren Energien erhebliche energiewirtschaftliche Vorteile. Sie ist in der Lage, je nach eingesetzter Technik und Anforderung, effizient Grund- und Spitzenlast zur Verfügung zu stellen. Sie ist kontinuierlich verfügbar, gut prognostizierbar und sehr gut regelbar. Die steigende Stromerzeugung aus der witterungs-, jahreszeit- und tageszeitabhängigen Photovoltaik und Windkraft erfordert den verstärkten Einsatz von Energietechniken, die sicherstellen, dass die benötigte Elektrizität weiterhin bedarfsgerecht zur Verfügung steht, denn Erzeugung und Verbrauch müssen permanent im Gleichgewicht sein. Wasserkraft hilft, die vom Ausbau der Erneuerbaren herrührende Zunahme an Regel- und Speicherbedarf durch Speicherkraftwerke bereitzustellen. Pumpspeicherkraftwerke sind bewährt und bis heute die etablierteste marktfähige Technologie, um Strom im großtechnischen Maßstab speichern zu können. Wasserkraft ermöglicht damit die Umsetzung einer sicheren, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Energieversorgung auf Grundlage erneuerbarer Energien.
Die meisten Wasserkraftwerke sind im Verteilnetz angeschlossen und erzeugen den Strom für die Deckung der Grundlast in der Region. Damit reduzieren sie die Kosten für den Ausbau des Stromübertragungsnetzes, gleichen mit ihren rotierenden Massen Schwankungen in der Netzfrequenz aus und vermeiden Leitungsverluste. Darüber hinaus sind Wasserkraftanlagen in Teilen technisch schwarzstartfähig und können so zum Wiederaufbau zusammengebrochener Stromnetze beitragen. Viele dieser Systemdienstleistungen werden jedoch derzeit nicht vergütet, dienen aber der Versorgungssicherheit und Netzstabilität.
Die Wasserkraft als erneuerbare und umweltfreundliche Energiequelle leistet einen großen Beitrag zu einer ressourcenschonenden und CO2-armen Stromerzeugung. Sie ist zur Einhaltung der Klimaschutzziele unverzichtbar. Strom aus Wasserkraft vermeidet jährlich in Bayern rund 10 Mio. t CO2 gegenüber der Erzeugung aus Steinkohle in hocheffizienten Kraftwerken. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2024“ hat die Wasserkraft den größten netto CO2-Vermeidungsfaktor von 805 g/kWh unter allen regenerativen Erzeugungsformen. Dies bildet sich auch in der von der IHK (Industrie- und Handelskammer Bayern, 2023) ermittelten Größenordnung von 16.000 €/Jahr für 100.000 kWh vermiedene jährliche Klimafolgekosten ab. Wasserkraftstrom leistet somit einen direkten Beitrag zum Klimaschutz und vermeidet dadurch Klimafolgekosten. Dies liegt auch an dem Erntefaktor, also dem Verhältnis von gewonnener zu eingesetzter Energie, der bei Wasserkraftanlagen um eine Größenordnung über jenen der anderen Erneuerbaren liegt.
Wasserkraft bedeutet – wie bei allen anderen Erzeugungsformen – einen Eingriff in den Naturraum, wobei dieser aufgrund des vielfältigen Zusatznutzens nicht allein der Stromgewinnung zugeschrieben werden kann.
Der historische Staustufenbau war Teil einer Flusssanierung im gesellschaftlichen Konsens und hatte neben dem Ausbau des Hochwasserschutzes zum Ziel, die fortschreitende Eintiefung der bereits zuvor begradigten Gewässer zu verlangsamen; Wasserkraftwerke wurden vielerorts errichtet, um diese notwendig gewordenen Anlagen zu finanzieren. Die Stauhaltungen, mit denen eine Anhebung des Grundwasserspiegels verbunden ist, haben auch weitere positive ökologische Auswirkungen. Vielerorts sind sie der entscheidende Faktor für den Fortbestand naturschutzfachlich bedeutender Auwälder sowie von Feucht- und Moorgebieten. Auch die Landwirtschaft und die Trinkwassergewinnung profitieren von der Grundwasserspiegelanhebung.
Die durch die Wasserkraftnutzung bedingte morphologische Veränderung von Flusswasserkörpern oder auch die Errichtung von künstlichen Kanälen und Speicherbecken hat vielfach zur Entwicklung neuer, ökologisch wertvoller Biotope und Habitate geführt. Viele Stauräume haben sich zu anerkannten und durch internationale Regelungen (Natura 2000, FFH, Ramsar-Konvention) geschützten Lebensräumen bedrohter Tierarten entwickelt.
Geregelte Stauhaltungen sichern gerade auch vor dem Hintergrund des voranschreitenden Klimawandels durch auskömmliche Fließtiefen Habitate, die bei stetig wachsendem klimawandelbedingtem Stress wertvolle Rückzugsräume für die aquatische Fauna, Schutz vor Prädatoren, aber auch Nahrungsquellen für Vögel, Insekten und Amphibien bieten. Auf Dämmen bilden sich bei adäquater oder gezielter Bewirtschaftung wertvolle Magerrasenstandorte aus, die vor allem Reptilien ideale Lebensbedingungen bieten, so dass die künstlich angelegten Infrastruktur- und Schutzsysteme helfen, bedrohte Arten zu erhalten.
Wasser ist eine zunehmend knappe Ressource. Vor dem Hintergrund des Klimawandels, häufiger Trockenperioden und steigender Nutzungsansprüche ist es daher erforderlich, Wasserentnahmen stärker zu steuern und den Grundwasserschutz konsequent zu berücksichtigen, um die nachhaltige Verfügbarkeit dieser lebenswichtigen Ressource langfristig zu sichern. Die Wasserkraftbetreiber sind sich dieser Verantwortung bewusst und nehmen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit wahr, indem sie wasserwirtschaftliche und ökologische Belange bei der Gewässerbewirtschaftung berücksichtigen.
Die bayerischen Wasserkraftbetreiber bekennen sich ausdrücklich zu ihrer vielfältigen ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung.
Wasserkraft ist kapitalintensiv und benötigt deshalb langfristige Investitionssicherheit sowie politisch stabile Rahmenbedingungen. Sollen bestehende Potenziale der Wasserkraft erschlossen oder weiterentwickelt werden, bedarf es hierfür geeigneter Anreizsysteme. Dazu zählt insbesondere eine Absenkung bestehender Schwellenwerte, wie beispielsweise die im EEG vorgegebene Förderschwelle durch Erhöhung des Leistungsvermögens um 10 Prozent, um auch Modernisierungen und Effizienzsteigerungen wirtschaftlich realisierbar zu machen. Es ist ein Strommarktdesign erforderlich, das die besonderen systemischen Qualitäten der Wasserkraft angemessen vergütet, insbesondere ihre Fähigkeit zur kontinuierlichen Stromerzeugung, ihre hohe Lieferfähigkeit sowie ihren Beitrag zur Versorgungsqualität und Systemstabilität.
Die bayerischen Wasserkraftbetreiber nehmen eine Vielzahl von Maßnahmen der allgemeinen Gewässerbewirtschaftung und zum Gewässerunterhalt wahr. Sie erhöhen und verstärken vorhandene Uferschutzbauten, wenn Infrastruktur und Eigentum gefährdet sind (z. B. Brücken) und entfernen darüber hinaus mehrere zehntausend Kubikmeter Zivilisationsmüll pro Jahr aus den Flüssen.
Die großen Stauanlagen an den Gewässern 1. Ordnung sind in der Regel Teil eines integrativen Gesamtgewässerkonzepts und heute integraler Bestandteil des staatlichen Hochwasserschutzsystems. Diese Strategie hat sich bewährt, da neben der Hochwasserschutzfunktion auch wasserwirtschaftliche und ökologische Zielsetzungen erfüllt werden. Damit ist die Wasserkraft der einzige regenerative Energieträger, der einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Zusatznutzen leistet.
Mit der Auferlegung zusätzlicher öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen darf die Wasserkrafterzeugung aber nicht belastet werden, vielmehr sollte der gesellschaftliche Zusatznutzen beim Betrieb und Unterhalt der Anlagen berücksichtigt werden.
Die vorstehend angeführten gemeinnützigen Aufgaben wie
müssen von Staat und Gesellschaft angemessen gewürdigt werden.
Die Weiterentwicklung der Wasserkraft erfordert einen regulatorischen Rahmen, der energie, klima- und wasserpolitische Zielsetzungen kohärent zusammenführt. Die bayerischen Wasserkraftunternehmen unterstützen die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausdrücklich, Gewässer mit ihren Ökosystemen und Wasserressourcen zu erhalten oder ihren Zustand zu verbessern. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine evidenzbasierte und verhältnismäßige Umsetzung, die den Beitrag der Wasserkraft zur Stromerzeugung sowie zu Klimaschutz und Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigt.
Bei der Ausgestaltung und Umsetzung der WRRL-Ziele sind ökologische, ökonomische, energiewirtschaftliche und technische Aspekte im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausgewogen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen wie die Verbesserung der Durchgängigkeit, die Erhöhung von Mindestwasserabflüssen oder technische Anforderungen zum Schutz von Fischpopulationen: Diese dürfen nur dann auferlegt werden, wenn ihre Wirksamkeit nachweislich gegeben ist und sie zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele beitragen. Maßstab sollte dabei eine wissenschaftlich fundierte Bewertung auf Populationsebene im gesamtheitlichen Flussgebiet sein sowie die Prüfung, ob eine ökologisch oder wirtschaftlich bessere Alternative („best environmental option“) existiert.
Gleichzeitig besteht derzeit ein Spannungsverhältnis zwischen den Anforderungen der WRRL und den Vorgaben einer sicheren Energieversorgung. Die energetische Nutzung der Gewässer leistet einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz und zur Begrenzung von Klimafolgeschäden und muss daher im Abwägungsprozess angemessen berücksichtigt werden. Die Umsetzung der WRRL sollte deshalb in einem ganzheitlichen Ansatz erfolgen, der unterschiedliche Gewässernutzungen ebenso einbezieht wie den Schutz vor Naturgefahren.
Für die investierenden Unternehmen stellen die bestehenden regulatorischen und administrativen Rahmenbedingungen jedoch einen erheblichen Hemmfaktor dar. Aufwendige und komplexe Verwaltungsverfahren führen zu hohen Kosten, langen Verfahrensdauern und erheblichen Genehmigungsrisiken. Dies erschwert notwendige Investitionen in Modernisierung und ökologische Optimierung und hemmt den Ausbau der Wasserkraft insgesamt. Verfahren sollten daher konsequent vereinfacht und stärker an den Zielen von Entbürokratisierung und Deregulierung ausgerichtet werden.
Zugleich ist für mehr Rechtssicherheit eine bundeseinheitliche, wissenschaftlich fundierte Bewertungsmethodik – insbesondere im Artenschutz – erforderlich. Diese muss die Auswirkungen auf Populationsebene im Gesamtsystem berücksichtigen und eine nachvollziehbare, konsistente Entscheidungsgrundlage schaffen.
Darüber hinaus sind stabile und langfristig verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, um Investitionen in Bestandssicherung und Weiterentwicklung der Wasserkraft zu ermöglichen. Flankierend sollten bestehende Regelwerke und Instrumente, etwa im Bereich der Kompensation und Gewässerbewirtschaftung, so weiterentwickelt werden, dass ökologische Verbesserungen und nachhaltiger Unterhalt stärker honoriert und von einem restriktiven hin zu einem anreizorientierten System weiterentwickelt werden.
Die Wasserkraft ist in zentralen energie- und wasserrechtlichen Novellierungen strukturell zu stärken und politisch klar als unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende zu benennen. Das überragende öffentliche Interesse an der Stromerzeugung aus Wasserkraft ist im Verwaltungsvollzug zu verankern.
Im Fokus steht die Weiterentwicklung eines Marktrahmens, der den Systemwert der Wasserkraft angemessen anerkennt und vergütet, sowie die klare Priorisierung von Sicherung und Weiterentwicklung des Bestands. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass regulatorische Eingriffe nur unter Wahrung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und mit verlässlichen Refinanzierungsmechanismen erfolgen.
Zugleich ist eine kohärente Ausgestaltung der relevanten Regulierungen zu gewährleisten, die Zielkonflikte zwischen Gewässerschutz, Energieversorgung und Klimaschutz systematisch berücksichtigt und ausgewogen löst. Flankierend sind Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren für Modernisierung und ökologische Optimierung bestehender Anlagen deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie stabile und verlässliche Investitionsbedingungen zu schaffen.
Parallel ist der gesamtgesellschaftliche Nutzen der Wasserkraft – insbesondere für Hochwasserschutz, Gewässerbewirtschaftung, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung – geschlossen und konsistent zu kommunizieren, um dessen stärkere Berücksichtigung in regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen.