Deutschland steht vor massiven Veränderungen im Energiesystem. Der Strombedarf steigt bis 2045 deutlich – durch Elektrifizierung, Wasserstoff, industrielle Prozesse und Digitalisierung. Die installierte Leistung erneuerbarer Energien wächst, der Netzausbau bleibt aber zurück. Das gefährdet Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Klimaziele und den Wirtschaftsstandortqualität.
In Bayern ist dieser Druck besonders hoch: viele dezentrale Erzeuger, stark wachsender Verbrauch in Industrie, Gewerbe und digitaler Infrastruktur sowie über eine Million Einspeiser in die Verteilnetze. Parallel drängen neue Akteure – von Rechenzentren, Speichertechnologien bis hin zu Industrie und Gewerbe – auf schnellen Netzanschluss. Netzkapazität wird damit zum Engpass und wirtschaftlicher Entwicklung sowie Klimazielen immer stärker zum limitierenden Faktor. Gleichzeitig nimmt gesicherte Leistung ab, volatile Einspeisung zu. Für Bayern droht bis 2030 eine Lücke von fast sieben Gigawatt gesicherter Leistung. Versorgungssicherheit muss daher neu organisiert werden – systemisch, dezentral und effizient.
Das Stromnetz ist das Rückgrat der Transformation und unabdingbare Voraussetzung für wirtschaftlichen Aufschwung, das Funktionieren Deutschlands und letztendlich Wohlstand. Es muss als integraler Bestandteil des Energiesystems betrachtet und der Ordnungsrahmen so gestaltet werden, dass alle Akteure Verantwortung für Netz- und Systemstabilität übernehmen.
Über 50 Prozent des bayerischen Stromverbrauchs sind bereits erneuerbar. Mehr als 25 GW PV und über 180.000 neue EE-Anlagen seit 2023 belegen den hohen Investitionswillen der Branche. 2024 wurden 91 Windkraftanlagen genehmigt, 250 weitere Anfragen sind in Bearbeitung. Netzbetreiber investieren massiv: 2024 deutschlandweit über 20 Mrd. EUR. Großprojekte wie Südostlink und SuedLink werden ab 2027/2028 zusätzliche Transportkapazität bringen. Bayern zeigt aber, dass Energiewende nur gelingt, wenn Netzausbau, Erzeugung und Verbrauch synchron erfolgen – ergänzt um Flexibilitäten. Konkrete bayerische Projekte wie Einspeisesteckdose, Energiedörfer, Kompensationsspulen, digitale Netzmodelle und Speicherlösungen zeigen die Innovationskraft – darauf muss aufgebaut werden.
Der Stromnetzausbau ist heute kein rein technisches, sondern ein strategisches Projekt von nationaler Bedeutung. Die bayerische Energiewirtschaft fordert, das Netz als knappes Gut zu begreifen und seine Nutzung, Finanzierung und Entwicklung entsprechend zu steuern. Dabei sind die Entwicklung der Netzkosten und der Erhalt der Versorgungssicherheit als Parameter für die Akzeptanz der Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft im Gleichklang mit dem Zubau der Netzkapazitäten als Grundbedingung für das Erreichen der klimapolitischen Zielsetzungen einzusteuern.
Netzkapazitäten sind das neue Gold des Energiesystems. Ihre Vergabe darf nicht länger dem Windhundprinzip überlassen bleiben. Vielmehr braucht es ein modernes, rechtssicheres Verfahren, das Netzbetreibern ermöglicht, bestimmte Anschlusskonstellationen gezielt zu priorisieren. Für die Priorisierung bedarf es transparenter und einheitlicher Kriterien, damit Erzeuger sich regional am Bedarf ausrichten und Netzbetreiber Verlässlichkeit für eine effiziente und bedarfsgerechte Ausbauplanung erhalten. Nur so kann auf der Bezugsseite die erforderliche Netzkapazität errichtet werden, um im Interesse des maximalen volkswirtschaftlichen Gesamtnutzens standortpolitische gewollte Entscheidungen zur Ansiedlung von Privathaushalten, IT-Infrastrukturen, Industrie, Gewerbe und Handwerk die erforderliche Netzkapazität zu realisieren.
Sinnvoll wäre die Priorisierung von Projekten,
bei denen der Anschluss mit einem zusätzlichen Erzeugungsträger und mit Speichern kombiniert wird,
für die eine flexible Netzanschlussvereinbarung nach § 17 Absatz 2b EnWG bzw. § 8a EEG abgeschlossen wird,
bei denen Erzeugungsanlagen in Verbindung mit Grünstromspeichern ans Netz gehen,
die durch Mehrfachnutzung und „Cable-Pooling“ eine zentrale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Netzinfrastruktur ermöglichen,
deren Ernsthaftigkeit in Bezug auf ihre Umsetzung durch die Leistung von Vorauszahlungen von Netzanschlusskosten und/oder Baukostenzuschüssen bereits nachgewiesen ist.
Gleichzeitig muss der Zubau erneuerbarer Energien stärker an den vorhandenen Netzkapazitäten und dem geplanten Netzausbau ausgerichtet werden. Dazu müssen den Netzbetreibern vom Gesetzgeber neue Instrumente zur örtlichen Steuerung der Netzanschlussanfragen an die Hand gegeben werden, wie beispielsweise
die Erhebung von Baukostenzuschüssen für reine Einspeisungen,
die Erhebung von höheren Baukostenzuschüssen bei Netzanschlüssen in Engpassgebieten im Vergleich zu geringeren Baukostenzuschüssen für Netzanschlüsse, die in Regionen beantragt werden, in denen Netzkapazität vorhanden ist oder sie (z. B. durch Überbauung und flexible Netzanschlussvereinbarung) bestmöglich ausnutzen,
die Möglichkeit zur Ablehnung von Entschädigungszahlungen für abgeregelte Strommengen bei Netzanschlüssen in Engpassgebieten sowie
die Versagung der Netzentgelt-Befreiung für Stromspeicher nach § 118 Abs. 6 EnWG, deren Anschlüsse zusätzlichen Netzausbau verursachen.
die Erhebung von Entgelten für Netzanschluss-Anfragen oder die Forderung nach Belegen für die Ernsthaftigkeit des Projektes.
Der Netzausbau muss schneller werden. Die bestehenden Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zu komplex, zu langwierig und zu wenig digitalisiert. Sie stammen aus einer Zeit stabiler, linearer Entwicklung und sind nicht mehr geeignet, die heutige Phase beschleunigter Disruption zu begleiten. Genehmigungsverfahren müssen weiter vereinfacht und dort, wo möglich, ganz entfallen. Die Grenzen der Verfahrensfreiheit beim Netzausbau und Netzerneuerung sind deutlich zu erweitern.
Zugleich braucht es neue Konzepte, um die „Time to Power“ – also die Zeit vom Antrag bis zur tatsächlichen Stromlieferung – drastisch zu verkürzen. Bei neuen Großverbrauchern wie Rechenzentren müssen Eigenerzeugung und Synergien mit gesicherter Leistung von Anfang an mitgedacht werden. Der Zubau großer zentraler Kraftwerke ist zwar notwendig, wird aber nicht ausreichen, um die drohende Versorgungslücke in Bayern zu schließen. Deshalb müssen dezentrale, netzdienliche Flexibilitäten – etwa durch Speicher, steuerbare Lasten oder Elektrofahrzeuge – konsequent erschlossen und in einem klaren regulatorischen Rahmen verankert werden.
Der Netzausbau ist aufwändig und teuer – aber der zentrale Erfolgsfaktor für das Gelingen der Energiewende. Die Investitionen in die Netzinfrastruktur werden in den kommenden Jahren weiter steigen. Damit diese Investitionen tragfähig bleiben, braucht es einen verlässlichen und zukunftsgerichteten Regulierungsrahmen. Die Eigenkapitalverzinsung muss so ausgestaltet sein, dass sie private Investitionen ermöglicht und die Finanzierungskraft der Netzbetreiber sichert. Gleichzeitig ist zukünftig eine gerechte Verteilung der Kosten nach dem Verursachungsprinzip auf alle Netznutzer unerlässlich. Da die Erzeuger – wie auch die Speicher - das Netz zur Verteilung ihres Stroms nutzen und das System durch die Einspeisung – insbesondere bei fluktuierenden Erzeugern –zusätzlich belasten, sollte auch ihnen ein Anteil der Netzkosten angelastet werden. Dies könnte zu einer faireren Verteilung der Netzausbau- und Betriebskosten führen und Anreize für eine netzdienlichere Einspeisung schaffen.
Innovative Konzepte wie die Überbauung bestehender Anschlüsse oder flexible Einspeiseverträge helfen, Netzkapazitäten besser auszunutzen, das Tempo zu erhöhen und Kosten zu senken. Cluster aus Forschung, Energiewirtschaft und Industrie können als Innovations-Turbo für Bayern wirken – mit Raum für schnelle Pilot- und Demonstrationsprojekte.
Die Energiewende muss ein wirtschaftlicher Erfolg werden für unsere Gesellschaft, in der Unternehmen Verantwortung übernehmen und unsere Netzbetreiber die Stabilität in unseren Stromnetzen gewährleisten können. Dafür braucht es neue bundespolitische Regelungen und eine übergreifende Umsetzungsstrategie für Bayern, die alle Akteure einbindet und die Transformation koordiniert steuert.
Die Stromnetze sind sowohl als Schlüsselfaktor für Energiewende als auch für den dringend benötigten Wirtschaftsaufschwung zu begreifen. Ohne leistungsfähige, flexible und strategisch gesteuerte Netze wird die Transformation der Energieversorgung und der Aufschwung unserer Volkswirtschaft nicht gelingen. Durch verzögerten Netzausbau, den lange Zeit schleppenden Ausbau der Windkrafterzeugung und dem überproportional hohen PV-Zubau ohne regionalen Bedarf gibt es für Bayern die zwingende Notwendigkeit, die Netztransformation mit konstruktiven und kreativen Lösungen zu begleiten. Nun hat Bayern die Chance, Vorreiter eines neuen, ganzheitlichen Netzdenkens zu werden – mit klaren Prioritäten, beschleunigten Verfahren, innovativen Lösungen und einem verlässlichen Ordnungsrahmen. Der VBEW steht bereit, diesen Weg gemeinsam mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu gestalten – mit Realismus, Verantwortung und Innovationskraft.