11.03.09

Sorgsamer Umgang mit Wasser wichtig – auch in der Gesetzgebung

Wasser ist eine kostbare Ressource, mit der umsichtig umgegangen werden muss. Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches sollen am 11. März 2009 nun Einzelgesetze wie das Bundeswassergesetz und das Bundesnaturschutzgesetz vom Kabinett verabschiedet werden. "Im deutschen Umweltrecht sollten bundeseinheitliche und vereinfachte Regelungen festgeschrieben werden. Wenn dies nicht gelingt, droht für die Wasserversorgung eine Zersplitterung in 16 verschiedene Landesrechte" warnt Jörn-Helge Möller, Geschäftsführer des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW.

Der VBEW fordert, den Schutz der Trinkwasserressourcen und der Gewässer in einem einheitlichen Bundeswassergesetz zu verankern. "Für die Unternehmen der Wasserwirtschaft ist es besonders wichtig, dass die notwendige Investitionssicherheit auf klarer gesetzlicher Grundlage gewährleistet bleibt", betont Möller. "Der Gewässerschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe über Landesgrenzen hinweg."

Die Koalition war angetreten, die große Anzahl von gesetzgeberischen Maßnahmen, die die Gesetzgebung auf Grund von Vorgaben auf europäischer Ebene zum Schutz von Natur und Umwelt erlassen hat, in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch umzusetzen. Nachdem dieses Vorhaben in der Koalition gescheitert ist, sollen nunmehr am 11.3.2009 Einzelgesetze wie das Bundeswassergesetz und das Bundesnaturschutzgesetz vom Kabinett verabschiedet werden.

Die bayerischen Wasserversorger unterstützen dieses Vorhaben nachdrücklich, um die hohe Versorgungssicherheit auf klaren gesetzlichen Vorgaben weiterhin gewährleisten zu können. 

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