Energiepolitische Positionen > Grundsätze
1. Nachhaltige Energiepolitik erfordert ein zukunftsorientiertes energiepolitisches Gesamtkonzept
Die bayerische Energiewirtschaft unterstützt die Ziele der bayerischen, bundesdeutschen und europäischen Politik für eine sichere, preiswerte und umweltschonende Energieversorgung mit unternehmerischen Lösungsansätzen.
Dafür bedarf es dringlicher denn je eines nachhaltigen und zukunftsorientierten energiepolitischen Gesamtkonzepts, das langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit bietet und das auf einem breiten Mix von Energieträgern, Bezugsländern und Lieferwegen aufbaut. Die Diskussion über den richtigen Weg und das richtige Tempo zu einer letztendlich CO2 neutralen Energieversorgung muss sachorientiert und ideologiefrei geführt werden.
Um die Leistungsfähigkeit der bayerischen Energieversorgung zu erhalten, benötigen wir politischen und gesellschaftlichen Konsens über die Notwendigkeiten im Kraftwerks- und Leitungsbau.
2. Anstehende Investitionen brauchen langfristige Planungssicherheit
Erhebliche Investitionen im Kraftwerks- und Leitungsbau sind erforderlich, um weiterhin die hohe Zuverlässigkeit der bayerischen Energieversorgung gewährleisten zu können, um Innovationen für eine effiziente, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung zu ermöglichen und um die Arbeitsplätze in der Energiewirtschaft zu sichern.
Die Politik ist gefordert, ein verlässliches Investitionsklima zu schaffen, welches es ermöglicht, die Investitionen auch mit langen Amortisationsdauern marktorientiert zu erwirtschaften.
3. Versorgungssicherheit durch breiten Energiemix fördern
Die bayerische Energiewirtschaft ist insbesondere beim Energiebedarf für den Verkehr sowie für die Raum- und Prozesswärme stark von Importen fossiler Energieträger abhängig.
Eine vorausschauende Energiepolitik muss deshalb die Energieeffizienz weiter steigern, die erneuerbaren Energien zur Strom- und Gasbereitstellung ausbauen, den ausgewogenen Energiemix der Stromerzeugung in Bayern beibehalten, Kernenergie zur Entschärfung der drohenden Energieengpässe als Brückentechnologie weiterhin nutzen und die Bezugsquellen für Erdgas weiter diversifizieren.
In der energiepolitischen Diskussion darf das Ziel der Versorgungssicherheit nicht in den Schatten der populäreren Themen Energiepreise und Klimaschutz geraten. Bezahlbarkeit und Umweltschutz sowie eine sichere Versorgung mit Energie lassen sich nur verwirklichen, wenn alle uns zur Verfügung stehenden Energiequellen genutzt werden. Eine Diskriminierung einzelner Energieträger führt in die Sackgasse.
4. Bayerns Führungsposition bei Klimaschutz und Energieeffizienz erhalten
Klimaschutz und effiziente Energienutzung müssen als globale und gesamtgesellschaftliche Aufgaben von Energiewirtschaft, Industrie und Gewerbe sowie Verbrauchern verstanden werden. Die anspruchsvollen klimapolitischen Ziele sind möglichst mit marktwirtschaftlichen Instrumenten zu verwirklichen. Die bayerische Energiewirtschaft will dazu mit der Nutzung von Kernenergie, Wasserkraft und den anderen erneuerbaren Energieträgern sowie mit der Förderung von Energieeffizienz und der besonders umweltschonenden Erdgasnutzung auch zukünftig einen herausragenden Beitrag leisten.
5. Heimische Energiewirtschaft als leistungsfähigen Wirtschaftszweig sichern
Die Versorgungswirtschaft bildet mit rund 30.000 Arbeitplätzen, einer überdurchschnittlichen Ausbildungsquote und einem jährlichen Investitionsvolumen von rund 1 Mrd. Euro einen wichtigen Wirtschafts- und Stabilitätsfaktor für die bayerischen Regionen.
Die energiepolitischen Rahmenbedingungen müssen sicherstellen, dass die Energiewirtschaft in Bayern weiterhin Kernkompetenz bleibt. Die staatliche Regulierung auf Bundes- und Landesebene muss die Investitionskraft der Netzbetreiber und die Leistungsfähigkeit der Netze erhalten.
6. Vielfalt und Kundennähe der bayerischen Energiewirtschaft sichern
Ziel der bayerischen Energiepolitik muss es sein, die leistungsfähigen überregionalen, regionalen und lokalen Energieversorger und damit die bürgernahe Struktur der Energiewirtschaft und ihrer Arbeitsplätze zu erhalten. Die Entscheidungen in Brüssel insbesondere zur Entflechtung, Regulierung und dem damit verbundenen Bürokratieaufbau erschweren dies zunehmend. Dem muss die deutsche und bayerische Politik gezielt entgegenwirken.
7. Versorgungsaufgabe durch schnelle Genehmigungen fördern
Um die Energieversorgung leistungsfähig zu erhalten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln, müssen die Energieversorger die Netze den veränderten Anforderungen anpassen und den Kraftwerkspark erneuern und ausbauen. Damit sie diese Aufgaben zielgerichtet, kostengünstig und umweltverträglich erfüllen können, müssen die administrativen Hindernisse weiter abgebaut sowie die Genehmigungsprozesse beschleunigt werden.
8. Forschung muss die Anwendungsreife der Energieoptionen im Focus haben
Die Forschung muss für einen ausgewogenen Energiemix existierende Techniken weiterentwickeln und neue technische Optionen erschließen. Die Forschungsförderung muss neben der Grundlagenforschung insbesondere auch der Entwicklung zur Anwendungsreife Rechnung tragen.
9. Bürokratie im Verbraucherinteresse zurückfahren
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, unnötige Bürokratiekosten zu beseitigen und damit die Kostenbelastung bis 2011 um 25 Prozent zu senken. Auch die EU will die Informationspflichten bis 2012 um 25 Prozent abbauen. Fortschritte bei der Umsetzung dieser Aufgabenstellung sind nicht erkennbar.
Die ausufernde Bürokratie bedeutet für die Energiewirtschaft eine besondere Belastung. Der Vollzug der energiepolitischen Gesetze und die Regulierung der Netze verursachen hohen Personal- und Verwaltungsaufwand. Dies führt zu erheblichen Kosten, die dem Ziel der Effizienzsteigerung in unserem Wirtschaftszweig zuwiderlaufen.
Die Bürokratie gefährdet insbesondere die Existenz vieler kleiner und mittlerer Versorgungsunternehmen und damit die dezentrale bayerische Versorgungsstruktur. Diese Unternehmen sind genauso leistungsfähig, effizient und konkurrenzfähig wie Großunternehmen. Sie brauchen allerdings Chancengleichheit, die ihnen nicht durch administrative Anforderungen, die an den Bedürfnissen der Kunden vorbeigehen, genommen werden darf. Die Unternehmen benötigen einen Ordnungsrahmen, der unabhängig von der Unternehmensgröße umsetzbar ist und damit kein Potential zu Ungleichbehandlung darstellt.