30.11.20

150.000 PV-Anlagen droht der Vergütungsstopp

Während der Gesetzgeber noch an einer finanziellen Nachfolgeregelung für einige wenige Photovoltaikanlagen arbeitet, die nach 20 Jahren Betrieb ab dem 31.12.2020 ausgefördert sind, bahnt sich für viele Photovoltaik-Anlagenbetreiber in Bayern ein hausgemachtes viel größeres Problem an: Wer seine Anlage bis zum 31.01.2021 nicht amtlich registriert hat, bekommt erstmal keine Vergütung mehr für seinen eingespeisten Strom. So will es der Gesetzgeber. Die erforderliche Meldung an das sog. Marktstammdatenregister haben nach Informationsstand des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW nur etwa drei Viertel der Anlagenbetreiber bisher erledigt. „Es wäre doch ein Jammer, wenn die Anlagenbetreiber ab Februar 2021 kein Geld mehr für den eingespeisten Strom vom Netzbetreiber erhalten. Da hilft nur schnell die Anmeldung im Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur nachzuholen und damit ist der Zahlungsfluss sichergestellt“, sagt Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW.

Fast alle der rund 600.000 Photovoltaik-Anlagen in Bayern erhalten für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom regelmäßig eine Vergütung von ihrem Netzbetreiber. Diese Zahlung liegt deutlich über dem Marktwert. Für die Differenz kommen alle Stromkunden die Elektrizität aus dem Netz beziehen über die EEG-Umlage auf. Neben vielen Privilegien haben die Anlagenbetreiber aber u. a. auch die Pflicht, ihre Anlage(n) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) anzumelden. Vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen (einschließlich Stromspeicher) müssen bis zum 31.01.2021 registriert sein; danach in Betrieb genommene Anlagen bereits einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage. Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber informieren die Anlagenbetreiber regelmäßig über diese von ihnen zu erledigende Aufgabe. Viele Anlagenbetreiber erhalten in den nächsten Wochen daher noch einmal ein Erinnerungsschreiben. Denn in Bayern sind nach VBEW-Schätzung derzeit rund 150.000 Anlagen noch nicht registriert. Diese Arbeit ist mit ein paar Klicks im Internet erledigt. Für einigermaßen geübte Internetnutzer ist das in einer halben Stunde geschafft, wenn man die dafür notwendigen Angaben zu seiner Anlage vorbereitet hat. Man kann diese Aufgabe aber auch von einem Dienstleister erledigen lassen. Es gibt diverse Vermutungen, warum das Ganze so schleppend vonstattengeht. „Die meisten Anlagendaten im Marktstammdatenregister sind für jedermann zugänglich. Da werden wohl einige Anlagenbetreiber auch Angst vor dem Finanzamt haben, denn der recht ordentliche Gewinn aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage muss regelmäßig versteuert werden“, resümiert Detlef Fischer.

 

Bei Fragen zur Anmeldung können sich die betroffenen Anlagenbetreiber über ihre Pflichten und die weitere Vorgehensweise bei der Hotline der Bundesnetzagentur informieren: 0228-14-3333.

 

Weitere Informationen:

Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW
Kommunikation
Wilhelm-Wagenfeld-Straße 4
80807 München

Tel. 089 / 38 01 82-45
Fax 089 / 38 01 82-29
E-Mail: vbew@vbew.de
Internet: http://www.vbew.de