06.04.10

Überförderung von Photovoltaikanlagen macht Strom teurer

Die ungebremste Antragsflut auf Anschluss von Photovoltaikanlagen stellt die bayerische Energieversorgung vor kostenintensive Herausforderungen. Täglich sind in Bayern über 800 Anträge zu bearbeiten.

Im Freistaat sind mittlerweile über 200.000 Photovoltaikanlagen an das Stromversorgungsnetz angeschlossen. Sie trugen 2009 mit rund drei Prozent zur Deckung des Stromverbrauchs in Bayern bei. In ländlichen und besonders sonnigen Gebieten Bayerns ist die Anzahl der Anträge auf Einspeisung von Photovoltaikstrom besonders hoch. 

Die Netzbetreiber sind gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, den aus der Sonne erzeugten Strom vollständig aufzunehmen und zu bezahlen. Der Betreiber, der seine Anlage 2010 in Betrieb nimmt, erhält für jede Kilowattstunde Strom, die er in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeist, 20 Jahre lang durch den Staat garantiert bis zu 39 Cent. Das ist in etwa zehnmal mehr als der Strom derzeit im Einkauf am Markt kostet. Die Differenz wird über ein kompliziertes Umlageverfahren von allen Stromverbrauchern getragen. 

Für jede an den Endverbraucher gelieferte Kilowattstunde Elektrizität erhöht sich der Strompreis 2010 aufgrund der Förderung der Erneuerbaren Energien um 2,44 Cent inkl. MwSt. (sog. EEG-Umlage). Das sind rund zehn Prozent Anteil an der Stromrechnung. Für das Jahr 2011 muss von einer weiteren deutlichen Erhöhung der EEG-Umlage ausgegangen werden. 

Die zu sonnigen Mittagsstunden erzeugte Strommenge aus Photovoltaik kann vor Ort zunehmend nicht mehr verbraucht werden und muss über große Entfernungen in Regionen mit höherem Strombedarf transportiert werden. Dafür ist das Stromnetz z. Zt. noch nicht ausgelegt. Um dieses zu erreichen, sind große Anstrengungen im Netzausbau notwendig. Die Kosten dafür müssen die Netzbetreiber tragen und über die an die Kunden verrechneten Netzentgelte wieder erwirtschaften. 

„Ist es wirklich richtig, dass Photovoltaikanlagenbetreiber Renditen von über 10 Prozent erzielen und die Überförderung von allen Stromkunden getragen werden muss?“ so Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW. 

Der Gesetzgeber ist gefordert, die Förderung von Photovoltaikanlagen auf ein gesamtwirtschaftlich sinnvolles Maß herunterzuschrauben. „Am Ende bezahlen die Kunden, die keine Möglichkeit haben, eine Photovoltaikanlage zu betreiben, den Preis dafür“, verdeutlicht Detlef Fischer.

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