03.03.15

Jenseits der großen Stromtrassen: Kommunen und Netzbetreiber vereinbaren neue Musterkonzessionsverträge Strom und Gas

Der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) haben am 03.03.2015 eine Vereinbarung über neue Muster zu Strom- und Gaskonzessionsverträgen für bayerische Kommunen und Energienetzbetreiber unter-zeichnet. Mit einem Konzessionsvertrag gewährt die jeweilige Kommune einem Netzbetreiber die Nutzung ihrer Verkehrswege im Gemeindegebiet, damit er dort seine Energieversorgungsnetze, also jene Kabel, Freileitungen oder Rohre verlegen und betreiben kann, über die örtliche Kunden mit Strom oder Gas versorgt werden. Als Gegenleistung zahlt der Netzbetreiber die sogenannten Konzessionsabgaben. Es geht hier also nicht um die aktuell diskutierten großen Überlandleitungen, sondern um die Energieversorgungsnetze direkt vor Ort. In Bayern unterliegen neue Musterkonzessionsverträge der größten drei Stromnetzbetreiber der Genehmigungspflicht durch das Innenministerium. Mit ihrer Erteilung war nach über einem Jahr Verhandlungsdauer für die Unterzeichnung der Vereinbarung nun der Weg frei.

Hintergrund für die Aufnahme von Verhandlungen über neue Musterkonzessionsverträge war, dass eine Vielzahl der regelmäßig für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen Konzessionsverträge derzeit bundesweit und auch in Bayern ausläuft. Insbesondere die Bewirtschaftung von Energienetzen in Ballungsräumen stößt dabei aktuell auf reges Interesse bei den Netzbetreibern. Oftmals bewerben sich mehrere auf den Neuabschluss eines abgelaufenen Konzessionsvertrages. Städte und Gemeinden, die die neu abzuschließenden Konzessionsverträge in einem vergabeähnlichen Verfahren ausschreiben müssen, sind so in der Lage, sich für einen neuen Netzbetreiber zu entscheiden oder die Netze zukünftig selbst zu betreiben. Entsprechend schwierig ist es, in diesem Umfeld eine Einigung zu einem für den Netzbetreiber und die Kommunen gleichermaßen akzeptablen Vertrag zu finden, der landesweit in Konzessionsverfahren als Muster dient.

„Umso beachtenswerter ist es, dass in diesen Zeiten zwischen der Energiewirtschaft und den Kommunen in Bayern eine Einigung erzielt werden konnte, mit der beide Seiten gut leben können“, sagte Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft zufrieden. Wie bei jedem guten Kompromiss mussten dabei beide Seiten sicherlich Abstriche von ihren ursprünglichen Forderungen machen.

„Die Einigung war aber möglich, da die Verhandlungen von dem gemeinsamen Willen getragen waren, Regelungen für den Netzbetrieb zu vereinbaren, die das Ziel einer sicheren, preisgünstigen und effizienten Energieversorgung erfüllen und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Gemeinden nach Transparenz und Beteiligung an wichtigen Entscheidungsprozessen wahren“, sagte Dr. Jürgen Busse, Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags. Wie wichtig es ist, die Bürgerinnen und Bürger hier einzubinden, zeigen die aktuellen Diskussionen bei den großen Stromtrassen und die Bestrebungen Ortsnetze in kommunale Hand zu überführen. Der neue Musterkonzessionsvertrag berücksichtigt dies, indem nun beispielweise vorgegeben wird, dass der Netzbetreiber im jeweiligen Gemeinderat regelmäßig über die aktuelle Situation der Energienetze und anstehende bauliche Maßnahmen berichtet.

„Besonders hervorzuheben ist die Musterfunktion der Konzessionsverträge, die durch die jetzt vorliegende Genehmigung des Bayerischen Innenministeriums endgültig bestätigt wurde“, erklärte Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags. Durch sie werde der Neuabschluss von Konzessionsverträgen für Netzbetreiber auf der einen und den ausschreibenden Städten und Gemeinden auf der anderen Seite erheblich erleichtert. Zwar bezieht sich die Genehmigung allein auf den Stromvertrag. Aber auch der neue Musterkonzessionsvertrag für Gasnetze wurde durch die Genehmigung faktisch bestätigt, da er den gleichen Wortlaut aufweist. Mit der Vereinbarung schaffen die Verbände damit einheitliche Rahmenbedingungen für örtliche Strom- und Gasnetze in ganz Bayern und zeigen, dass auch im aktuell so streitbaren Feld der Energiewirtschaft Einigungen möglich sind. Und was im Kleinen funktioniert, sollte doch auch im Großen klappen, denn benötigt wird beides. 

 

Eine gemeinsame Presseerklärung vom Bayerischen Gemeindetag,  Bayerischen Städtetag und Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW 

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